Die mündliche Verhandlung zur Klage des VDKD gegen das Land Berlin und die Stiftung Berliner Philharmoniker wegen Wettbewerbsverzerrung findet statt. Nachdem das Landgericht Berlin am 5. November die Klage in erster Instanz abweist, entscheidet der Verband, den Musterprozess nicht weiterzuführen.