Gemäß der Regelung im Gesamtvertrag wurde der Vergütungssatz für die sogenannte Mindestvergütung ab dem 01.01.2019 um 2,35 % angehoben. Da unsere Mitglieder aber in nahezu allen Fällen nach dem Prozenttarif abrechnen, hat die Erhöhung der Mindestvergütungssätze um 2,35 % keine Auswirkungen.