Ein Nachklapp zum Thema SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung mit allen Änderungsverordnungen und den wichtigsten Verpflichtungen für Änderungsversionen.
Ein Nachklapp zum Thema SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung mit allen Änderungsverordnungen und den wichtigsten Verpflichtungen für Änderungsversionen.
Wir übersenden einen Nachklapp zum RS Nr. 32, die Terminierung für den dritten Branchendialog und einen Studie unseres Partners Reeperbahn-Festival.
Mit Rundschreiben Nr. 18/2019 hatten wir Sie auf das Urteil des FG Köln vom 06.09.2018 (Az. 13 K 939/13) hingewiesen. Aufgrund dieses Urteils wurde seitens der Finanzbehörden die Anerkennung von Cateringkosten für Künstler als abzugsfähige Betriebskosten verweigert.
BDKV Justiziar RA Dr. Ulbricht erläutert ausführlich die Bedeutung und Anwendungserfordernisse der A1-Bestätigung.
eine zum 1. Januar 2019 erfolgte Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes macht es dringend empfehlenswert, die tatsächliche wöchentliche bzw. monatliche Arbeitszeit bei Teilzeitarbeit und befristeten Arbeitsverträgen ausdrücklich im Vertrag zu vereinbaren.
Am 01.01.2015 ist das Mindestlohngesetz in Kraft getreten. Der breiten Öffentlichkeit ist bekannt, dass nun jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens EUR 8,50 hat. Weniger bekannt sind die zahlreichen praktischen Zweifelsfragen in der Durchführung.
Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer und auch für Praktikanten, soweit für diese nicht bestimmte Ausnahmeregelungen gelten.
Ausgenommen vom Mindestlohn sind zunächst solche Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie leisten.
bereits in unseren Mitgliederrundschreiben 41/09 und 4/10 aus dem November 2009 und dem März vergangenen Jahres sowie im Rahmen unseren Mitgliederversammlung im September 2010 haben wir ausführlich über die arbeitsrechtliche Problematik der Beschäftigung von weisungsgebundenen Hilfskräften bei Veranstaltungen berichtet bzw. entsprechende Experten berichten lassen.
anbei übersenden wir Ihnen ein Informationsschreiben des Justitiars zur arbeitsrechtlichen Problematik der Beschäftigung von Stagehands mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Telefon +49 40 6053388-50
Email: info@bdkv.de
Rechnungen: buchhaltung@bdkv.de
Nachhaltigkeit: nachhaltigkeit@bdkv.de