Weekly Nr. 24 u.a. mit einem GEMA-Spezial mitten aus dem Umzugstrubel
Weekly Nr. 24 u.a. mit einem GEMA-Spezial mitten aus dem Umzugstrubel
Dieses Rundschreiben berichtet über die Inhalte der Gespräche zwischen der GEMA und dem BDKV.
die Finanzbehörden behandeln neuerdings die durch Veranstalter:innen von der GEMA eingeholten Nutzungsrechte für Werkaufführungen als Anlagevermögen der Veranstalter:innen.
hiermit bitten wir Sie um Kenntnisnahme, dass wir der Erhöhung der Vergütungssätze E um den Inflationsausgleich i.H.v. 1,6 % zugestimmt haben. Die Vereinbarung sowie den neuen ab 01.01.2021 gültigen Tarif fügen wir in der Anlage bei (siehe Vereinbarung + GEMA Vergütungssätze E).
wir nehmen Bezug auf die ursprünglich vom VDKD für den Klassik-Bereich abgeschlossene und in diesem Jahr durch den BDKV übernommene Tarifvereinbarung mit der GEMA bezüglich der Vergütung von Werknutzungen für Konzertzugaben.
Aus gegebenem Anlass weisen wir Sie nochmals darauf hin, dass der BDKV-Gesamtvertragsnachlass auf die vom Vertrag umfassten Tarife vertragsgemäß NUR gewährt wird, sofern die Nutzungsrechte VOR Durchführung der Veranstaltung eingeholt werden. Dazu ist bekanntlich nur die Anmeldung der Veranstaltung erforderlich, die zu Beweiszwecken unbedingt schriftlich erfolgen sollte.
Gemäß der Regelung im Gesamtvertrag wurde der Vergütungssatz für die sogenannte Mindestvergütung ab dem 01.01.2019 um 2,35 % angehoben. Da unsere Mitglieder aber in nahezu allen Fällen nach dem Prozenttarif abrechnen, hat die Erhöhung der Mindestvergütungssätze um 2,35 % keine Auswirkungen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitgliedsunternehmen,
wie uns die GEMA soeben mitteilt, wurden in dem mit uns vereinbarten Tarif U-K die Mindestvergütungssätze um 2,35 % angehoben. Es handelt sich dabei um Pauschalvergütungen (s.u.), die anwendbar sind, sofern die gesamtvertragliche Vergütung bei Anwendung der umsatzbezogenen Tarife geringer ausfiele.
für das Jahr 2018 haben wir die Vereinbarung mit der GEMA im E-Bereich unter der Maßgabe der inflationsbedingten Erhöhung verlängert.
Telefon +49 40 6053388-50
Email: info@bdkv.de
Rechnungen: buchhaltung@bdkv.de
Nachhaltigkeit: nachhaltigkeit@bdkv.de