Um Ihnen bezüglich der neuen GEMA-Tarife Ihre Verhandlungen mit ausländischen Vertragspartnern zu erleichtern, haben wir – auch auf Wunsch von Mitgliedern – eine englischsprachige Präsentation ‚GEMA Facts‘ für Sie erstellt.
Um Ihnen bezüglich der neuen GEMA-Tarife Ihre Verhandlungen mit ausländischen Vertragspartnern zu erleichtern, haben wir – auch auf Wunsch von Mitgliedern – eine englischsprachige Präsentation ‚GEMA Facts‘ für Sie erstellt.
anbei erhalten Sie nunmehr die mit unserem Rundschreiben 31/2017 vom 18. September angekündigte ausführliche Kommentierung des neuen Gesamtvertrages und der Tarifvereinbarung mit der GEMA.
Während der Gesamtvertrag die allgemeinen Regelungen der Zusammenarbeit mit der GEMA beinhaltet, sind in der Tarifvereinbarung die Vergütungssätze, die Berechnungsgrundlagen sowie die Nachlässe enthalten.
…freue ich mich, Sie hiermit vorab darüber informieren zu können, dass ich für den bdv heute den neuen Gesamtvertrag sowie die ab 1. Januar 2018 geltende neue Tarifvereinbarung U-K mit der GEMA unterzeichnet habe.
Wie die GEMA uns soeben mitteilte, wird sie im laufenden Monat Juli eine Nachberechnung bei Veranstaltern vornehmen, die Musikfolgen für im ersten Halbjahr 2016 durchgeführte Veranstaltungen mit Live-Musik nicht eingereicht haben.
Wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass die Verhandlungen der Veranstalterverbände bdv und VDKD mit der GEMA über einen zukünftigen Gesamtvertrag kurz vor der schriftlichen Fixierung stehen.
Wie Ihnen bekannt ist, verhandeln die beiden Veranstalterverbände – der Bundesverband und der VDKD – seit 2015 und seit Ende vergangenen Jahres auf der Grundlage des zwischenzeitlich vorliegenden Vorschlages der Schiedskommission mit der GEMA über den Neuabschluss eines Gesamtvertrages.
Herr Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, hat heute mitgeteilt, dass die GEMA in ihrer Aufsichtsratssitzung-ausführlich über den Vorschlag der Schiedsstelle (siehe unser RS Nr. 35/2016) beraten habe.
Die GEMA setzt zur Nachmeldung fehlender Musikfolgen für das Jahr 2015 eine letzte Frist auf den 31. Dezember 2016.
Telefon +49 40 460 50 28
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