Beigefügt übersenden wir ein ausführliches Rundschreiben des Präsidenten zum gebotenen Verfahren bei GEMA-Zahlungen während der aktuellen Tarifauseinandersetzungen.
Beigefügt übersenden wir ein ausführliches Rundschreiben des Präsidenten zum gebotenen Verfahren bei GEMA-Zahlungen während der aktuellen Tarifauseinandersetzungen.
Zur weiteren Argumentation im Schiedsstellenverfahren der Veranstalterverbände gegen die GEMA bitten wir Sie um Teilnahme an einer Umfrage.
Wie wir erfahren haben, berechnet die GEMA einigen Mitgliedern bei der Durchführung von Konzerten zusätzlich zu der Vergütung gem. dem Tarif U-K noch eine weitere Vergütung nach dem Tarif M-V, sofern z.B. in den Pausen Hintergrundmusik von Tonträgern aufgeführt wird.
Zu Ihrer Information übersenden wir als Anlage ein aktuelles Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.
Telefon +49 40 460 50 28
Email: info@bdkv.de
Rechnungen: buchhaltung@bdkv.de
Nachhaltigkeit: nachhaltigkeit@bdkv.de