Mit dem bdv-Rundschreiben 15/2017 hatten wir Sie auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs hingewiesen, wonach die Kosten der Veranstalter für die Anmietung von Veranstaltungsstätten Teil der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer sind. Um die hieraus entstehenden Mehrkosten gegenüber ausländischen Künstlern verargumentieren zu können, haben verschiedene Mitglieder den Wunsch nach einer englischen Übersetzung des BFH-Urteils geäußert.