Dieses Rundschreiben informiert über die Verlängerung der NEUSTART KULTUR Förderprogramme, den KSK Abgabesatz und die Musikwirtschaftskonferenz am 06. September.
Dieses Rundschreiben informiert über die Verlängerung der NEUSTART KULTUR Förderprogramme, den KSK Abgabesatz und die Musikwirtschaftskonferenz am 06. September.
Informationen über den zu erwartenden KSK-Abgabesatz für das kommende Jahr 2022.
bereits zu diesem vergleichsweise frühen Zeitpunkt können wir Sie über den zu erwartenden KSK-Abgabesatz des kommenden Jahres informieren. Gemäß hier eingegangener Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll 2020 der KSK-Abgabesatz unverändert bei 4,2 %
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung für das Jahr 2019 vorgelegt. Danach soll der Abgabesatz im Jahr 2019 im Vergleich zu 2018 gleichbleiben und wird somit 4,2 % betragen.
Gemäß heute hier eingegangener Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll 2019 der KSK-Abgabesatz unverändert bei 4,2 % verbleiben.
der bdv kämpft zur Zeit mit viel Energie für eine Novellierung des KSVG in Hinblick auf die sich aus § 25 KSVG für Veranstalter und Agenturen ergebenden Abgabepflichten und sich daraus ergebenden besonderen Probleme. Dabei sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Wie einer Ankündigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu entnehmen ist, wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2018 aller Voraussicht nach deutlich von 4,8 auf 4,2 Prozent sinken.
Im Rahmen ihrer diesjährigen Beiratssitzung, die im Beisein des Unterzeichners als Beiratsmitglied am 23.8.2016 in Berlin stattfand, kündigte die Künstlersozialkasse an, dass sie im dritten und vierten Quartal schwerpunktmäßig u.a. Veranstaltungsunternehmen prüfen wolle.
Wesentlich früher als in den Vorjahren können wir Sie hiermit über den zu erwartenden KSK-Abgabesatz des kommenden Jahres informieren.
Wussten Sie eigentlich schon, dass Sie die Zahlung der Künstlersozialabgabe auch über die Ausgleichsvereinigung Ihres Verbandes abwickeln können und die Zuständigkeit der Künstlersozialkasse in diesem Falle für Ihr Unternehmen damit endet?
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