Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitgliedsunternehmen,
wie uns die GEMA soeben mitteilt, wurden in dem mit uns vereinbarten Tarif U-K die Mindestvergütungssätze um 2,35 % angehoben. Es handelt sich dabei um Pauschalvergütungen (s.u.), die anwendbar sind, sofern die gesamtvertragliche Vergütung bei Anwendung der umsatzbezogenen Tarife geringer ausfiele.