Routinemäßig informieren wir Sie über Unternehmen, denen im letzten Vierteljahr die Mitgliedschaft im bdv bestätigt wurde:
Routinemäßig informieren wir Sie über Unternehmen, denen im letzten Vierteljahr die Mitgliedschaft im bdv bestätigt wurde:
Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) bittet uns den Hinweis an Sie weiterzuleiten, dass derzeit die Schlussverteilung für die Abrechnungszeiträume 2010 – 2012 erfolgt und damit noch erhebliche Beträge an ausübende Künstler fließen können.
Der Nachwuchsförderpreis des seit über 30 Jahren bestehenden Liedermacherfestivals fand bislang unter dem Namen „Songs an einem Sommerabend“ jährlich im Juli vor der beeindruckenden Kulisse des Kloster Banz in Oberfranken statt.
Herr Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, hat heute mitgeteilt, dass die GEMA in ihrer Aufsichtsratssitzung-ausführlich über den Vorschlag der Schiedsstelle (siehe unser RS Nr. 35/2016) beraten habe.
Am 24. November ist im Verfahren der Veranstalterverbände gegen die GEMA der Schiedsspruch der Schiedsstelle beim DPMA ergangen.
Wie angekündigt wurde auf der Mitgliederversammlung am vergangenen Donnerstag in Berlin eine neue Beitragsstruktur für unseren Verband beschlossen, die wir ab 1. Januar 2017 umsetzen werden.
Die GEMA setzt zur Nachmeldung fehlender Musikfolgen für das Jahr 2015 eine letzte Frist auf den 31. Dezember 2016.
In Vorbereitung auf die Mitgliederversammlung in der kommenden Woche übersenden wir Ihnen beigefügt den Jahresabschluss 2015.
Veranstalter sind nicht selten Empfänger erheblicher Bargeldbeträge. Dabei ist eine ordnungsgemäße Kassenführung besonders wichtig.
Frei nach dem Motto: „doppelt hält besser“ übersenden wir die Einladung zur kommenden Mitgliederversammlung hiermit auch nochmals auf digitalem Wege und laden Sie herzlich zur Teilnahme ein.
Telefon +49 40 460 50 28
Email info@bdkv.de