Sie nimmt Bezug auf einen Entschluss der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten der Länder vom 12. März 2020 zu „Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland“. Dazu zählen die Absage von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern sowie ein Verzicht auf alle nicht notwendigen Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmern“
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