
Statement
Kein Lockdown durch die Hintertür!
Das Forum Veranstaltungswirtschaft fordert verhältnismäßige Corona-Maßnahmen
Der wenig überraschende Anstieg der Corona-Zahlen darf nicht zu einem neuerlichen Lockdown für die Veranstaltungswirtschaft führen! Drei von vier Erwachsenen sind geimpft, über 90 % der CoronaPatienten in den Krankenhäusern sind allerdings ungeimpft. Das zeigt, dass die unter Anwendung des 2G-Modells nach 18 Monaten endlich wieder vermehrt möglichen Veranstaltungen auch bei größeren Teilnehmerzahlen kein Treiber der Pandemie sind.
Daher fordert das Forum Veranstaltungswirtschaft Bund und Länder auf, bei jeglicher Änderung von Corona-Eindämmungsmaßnahmen die Verhältnismäßigkeit zu wahren, um einen weiteren Vertrauensverlust bei den Menschen zu verhindern.
Um die zuletzt gewonnene Perspektive für die Veranstaltungswirtschaft nicht zu zerstören, fordern wir Bund und Länder auf, folgende Maßnahmen umzusetzen:
1. Fortführung des 2G-Modells für Teilnehmer/Besucher von Veranstaltungen, also keine Abstandsregelungen, keine Kapazitätsbeschränkungen und keine Maskenpflicht.
2. Vereinheitlichung dieser Regelungen in allen Bundesländern im Zuge der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
3. Anpassung der Regelungen für Mitarbeitende/Beteiligte bei 2G-Veranstaltungen wie folgt:
a. Klare gesetzliche Regelung zur Feststellung des Impf-/Teststatus von Mitarbeitenden, um Personalplanung zu ermöglichen.
b. Öffnung der 2G-Regelung für Mitarbeitende: Vorlage eines negativen PCR-Tests sowie die Mund-NasenBedeckung müssen den Einsatz von Personal bei 2G-Veranstaltungen ermöglichen.
4. Verlängerung der bestehenden Wirtschaftshilfen und deren Erweiterung im Falle eines neuerlichen Lockdowns für die Veranstaltungsbranche.
(siehe Anlage: F_VAW_Verlaengerung_UEIII_211102.pdf).
Begründung / Erläuterungen
Die Veranstaltungswirtschaft hat seit Beginn der Pandemie die weitgehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Virus mitgetragen, obwohl sie zu den am härtesten betroffenen Branchen gehört. Während weite Teile der Wirtschaft mit deutlich geringeren Einschränkungen arbeiten konnten, befand sich unser Wirtschaftszweig fast durchgehend in einem Quasi-Lockdown. Der Wirtschaftszweig hatte sich erst vor kurzer Zeit wieder darauf eingerichtet, dass Veranstaltungen unter Anwendung der 3G-Regel zumindest unter Einschränkungen oder der Wahl des 2G-Modells sogar ohne Abstandsregeln und Maskenpflicht wieder geplant und stattfinden können. Dieses Vertrauen darf nicht zerstört werden.
Dass die einschlägigen Kennzahlen (Inzidenz, Hospitalisierung, Intensivbelegung) nun steigen, besorgt auch uns. Dennoch war diese Entwicklung absehbar. Nicht nachvollziehbar sind nun Bestrebungen einiger Bundesländer (z.B.sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 05.11.2021), der neuerlichen Welle auch noch mit Einschränkungen für geimpfte und genesene Menschen zu begegnen. Sollte nun etwa geplant werden, dass selbst Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen PCR-Test vorlegen müssen, wäre das der „Todesstoß“ für viele weitere Unternehmen, die die Krise noch überlebt haben. Selbst die Kombination der 2G-Regel mit zusätzlichem Abstand und Maske käme für die Veranstaltungswirtschaft einem neuerlichen Lockdown gleich und machte zwangsläufig die Absage zahlreicher Veranstaltungen erforderlich. Nicht nur den Besucher:innen von Kultur-, Club- oder Sportveranstaltungen wären selbst 2G + Abstand + Maske nicht mehr zumutbar. Und niemand wäre bereit, zusätzlich noch die hohen Kosten für einen PCR-Test zu investieren. Auch die Kulturveranstaltungsunternehmen würde selbst die Absicherung durch den Sonderfonds für Kulturveranstaltungen allenfalls noch in Ausnahmefällen retten.
Die Änderung des IfSG muss den Ländern klare Maßnahmen nach einheitlichen Kriterien (einheitliches Ampel- oder Stufensystem mit der Möglichkeit, auf das Infektionsgeschehen im jeweiligen Bundesland einzugehen) vorgeben und darf nicht dazu führen, dass einzelne Länder wieder mit Lockdowns oder Kapazitätsbegrenzungen selbst bei Anwendung des 2G-Modells reagieren. Im Übrigen würden damit auch die Impfbereitschaft reduziert und die Forderung nach einerBooster-Impfung für weite Teile der Bevölkerung keinen Sinn mehr machen.
Auch ohne derartige unverhältnismäßige Einschränkungen für Geimpfte und Genesene bleibt unser Wirtschaftszweig mit 1.130.000 Erwerbstätigen und einem jährlichen Umsatz von 81 Milliarden Euro bis zur vollständigen Aufhebung aller Corona-Maßnahmen auf staatliche Hilfen angewiesen (siehe Anlage: F_VAW_Verlaengerung_UEIII_211102.pdf). Sollten weitere Bundesländer tatsächlich die 2GRegelung + Abstand + Masken durchsetzen, müssen die bestehenden Hilfen entsprechend dem zusätzlichen Schaden für unsere Branche angepasst werden.
Bei einem neuerlichen Zusperren der Veranstaltungsstätten und einem Quasi-Verbot für die wirtschaftliche Durchführung von Veranstaltungen werden noch mehr Erwerbstätige der Branche den Rücken kehren. Der ohnehin bereits hohe Schaden wäre dann irreparabel.
Die Forderung, dass die Anwendung der 2G-Regel auch auf das Personal anzuwenden ist, wie es bereits jetzt in den vielen Landes-Verordnungen festgeschrieben ist, kann zur Betriebsunfähigkeit führen und sich auf den internen Betriebsfrieden (Geimpfte vs. Ungeimpfte) auswirken. Daher ist es dringend erforderlich, bei 2G-Veranstaltungen Personal im Rahmen der 3G-Regeln (geimpft, genesen oder PCR-getestet) zuzulassen.
Voraussetzung für das Stattfinden von Veranstaltungen ist im Übrigen, dass der Bund endlich bundeseinheitliche Regelungen für die im IfSG vorgesehen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sorgt, zum Beispiel die „Auskunftspflicht Impfstatus Arbeitnehmer” zu konkretisieren, damit Arbeitgeber:innen wieder handlungsfähig werden.
Es ist daher unumgänglich, dass bei allen möglicherweise erforderlich werdenden Verschärfungen der bestehenden Eindämmungs-Verordnungen deren Folgen für die Veranstaltungswirtschaft, die weit ausstrahlen in Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Sport und die gesamte Gesellschaft, sorgfältig zu berücksichtigen.
ANLAGE
Schreiben des Forum Veranstaltungswirtschaft zur Verlängerung der Corona-Hilfen vom 02.11.2021
(ANLAGE_F_VAW_Verlaengerung_UEIII_211102.pdf)
Das Forum Veranstaltungswirtschaft ist die Allianz sechs maßgeblicher Verbände des Wirtschaftsbereichs. Dazu zählen: der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.), der EVVC (Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.), der FAMA (Fachverband Messen und Ausstellungen e.V.), die ISDV (Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleisterinnen und Dienstleister in der Veranstaltungswirtschaft e.V.), der LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.) und der VPLT (Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V.).
Ziel der Allianz ist es, Netzwerke, Kompetenzen und Ressourcen zu bündeln, um damit und durch einen gemeinsamen Auftritt bei der politischen Lobbyarbeit noch schlagkräftiger zu sein. Der Zusammenschluss der wesentlichen Sektoren der Veranstaltungswirtschaft versteht sich ausdrücklich nicht als Dachverband. Jeder Partner vertritt die spezifischen Interessen seiner Mitglieder auch weiterhin unmittelbar. Die Schnittmengen der politischen Erwartungen der diversen Sektoren, wie der Kultur-, Kongress- und Tagungsveranstalter:innen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungsdienstleister:innen und Schaustellerbetriebe sowie Hersteller:innen und Händler:innen von Event-Technik, sind jedoch groß und alle Teilbranchen sind eng miteinander verzahnt. Daher wird durch den Schulterschluss der Verbände die Wahrnehmung des Wirtschaftszweigs durch Politik und Öffentlichkeit erheblich erhöht. forumveranstaltungswirtschaft.org/
