bereits in unseren Mitgliederrundschreiben 41/09 und 4/10 aus dem November 2009 und dem März vergangenen Jahres sowie im Rahmen unseren Mitgliederversammlung im September 2010 haben wir ausführlich über die arbeitsrechtliche Problematik der Beschäftigung von weisungsgebundenen Hilfskräften bei Veranstaltungen berichtet bzw. entsprechende Experten berichten lassen.
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