Ein für die Branche der Künstlervermittler und Manager vom IDKV erkämpftes bahnbrechendes Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) setzt am 29.11.1990 einen Schlusspunkt hinter den langjährigen Streit des Verbandes und der Branche mit der damaligen Bundesanstalt für Arbeit (BA) um die Legalität der privaten Künstlervermittlung. Das BSG stellt fest, dass Künstlervermittlung und Künstlermanagement keiner Genehmigung der BA bedürfe. Die bisherige Praxis der BA, die dem Branchensektor bis dahin unerlaubte Arbeitsvermittlung unterstellte, erwies sich damit als rechtswidrig.
Der bdv initiiert und finanziert die Entwicklung der speziellen EDV-Branchensoftware CompAct für Konzertagenturen.
Leave a Comment