Die Verbandsstatuten
Die BDKV-Satzung ist das Regelwerk zum Verbandszweck, zur Mitgliedschaft, zur Beitragsordnung, den Verbandsorganen sowie zu allen anderen Aufgaben und Funktionen des Verbandes.
Die Verbandsstatuten
Die BDKV-Satzung ist das Regelwerk zum Verbandszweck, zur Mitgliedschaft, zur Beitragsordnung, den Verbandsorganen sowie zu allen anderen Aufgaben und Funktionen des Verbandes.
Persönliches Aktives Verbandsmitglied kann jeder werden, der als selbständiger Unternehmer oder als Inhaber, Organ oder Angestellter eines Unternehmens
a) Konzerte oder sonstige Veranstaltungen veranstaltet oder durchführt,
b) Künstlermanagement betreibt,
c) als Künstlervermittler Künstler in Engagements vermittelt,
d) die Aufgaben einer Gastspieldirektion wahrnimmt,
e) Veranstaltungsberatung oder Veranstaltungsorganisation (z.B. im Event Marketing Bereich) unter EInsatz von Künstlern betreibt.
Förderndes Mitglied können alle beruflich an der Veranstaltungsbranche interessierten Personen, Unternehmen oder Organisationen sein, die selbst oder deren Inhaber, Geschäftsführer oder sachbearbeitenden Angestellten nicht die Voraussetzungen als Mitglied nach den Absätzen 2 oder 3 erfüllen. Der Vorstand beschließt, an welchen Serviceleistungen die Fördernden Mitglieder teilnehmen.
Wenn wir Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft, Partnerschaft oder Zusammenarbeit geweckt haben und Sie mehr über den BDKV wissen möchten, kommen wir gerne mit Ihnen ins Gespräch. → Kontakt
Hier können Sie den Aufnahmeantrag herunterladen:
→ Aufnahmeantrag für die aktive Mitgliedschaft
→ Lastschriftermächtigung für Mitgliedsbeiträge
→ Aufnahmeantrag für die Fördermitgliedschaft
→ Lastschriftermächtigung für Förderbeiträge
Telefon +49 40 460 50 28
Email info@bdkv.de
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