Dr. Johannes Ulbricht ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Erste anwaltliche Erfahrung sammelte er in der Kanzlei Prinz-Neidhardt-Engelschall. Er ist seit 2003 als Anwalt in der Kanzlei Michow & Ulbricht Rechtsanwälte tätig und seit 2007 Partner dieser Kanzlei. Dr. Ulbricht hat mehrere Grundsatzverfahren vor dem Bundesgerichtshof und Bundesfinanzhof erfolgreich geführt. Für die Deutsche Veranstaltunswirtschaft verantwortete er federführend die Tarifverhandlungen und das Schiedsstellenverfahren bei Einführung des geltenden Konzerttarifs der GEMA. Dr. Ulbricht ist Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft „Gesellschaft zur Wahrnehmung des Leistungsschutzrechts des Veranstalters“ (GWVR).
Neben der Rechtswissenschaft hat Dr. Ulbricht, der generell gerne über den juristischen “Tellerrand” hinaus schaut, Kulturmanagement studiert. Seine Doktorwürde erlangte er 2002 mit “magna cum laude” durch eine interdisziplinäre Dissertation zum Thema “Ökonomische, technische und rechtliche Rahmenbedingungen von Innovation bei Kunst im digitalen Raum”. Er ist Autor mehrere juristischer Fachaufsätze und – gemeinsam mit Prof. Jens Michow – Co-Autor des Handbuchs Veranstaltungswirtschaft, das Ende 2013 im C. H. Beck-Verlag erschienen ist.
Als Justiziar des bdv – Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft e.V. befasst er sich tagtäglich mit den praktischen Rechtsproblemen der Veranstaltungsbranche. Er doziert u. a. an der Deutschen Anwaltsakademie bei der Fortbildung von Kollegen zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Privat betätigt sich der begeisterte Jogger, Musikhörer und Konzertgänger als Romanautor.
Tätigkeitsschwerpunkte von RA Dr. Johannes Ulbricht:
- Veranstaltungsrecht
- Marken-, Wettbewerbs- und Namensrecht
- Computerspielrecht mit seinen Wechselbezügen zum sonstigen Urheberrecht und Musikrecht