Götz Schneider-Rothhaar ist als Medien- und Entertainmentanwalt von dem Beginn seiner Tätigkeit an auf die Vermarktung, den Schutz und die Verteidigung von Medieninhalten spezialisiert. Wesentliche Schwerpunkte liegen im Bereich der nationalen und internationalen Musikvermarktung, im Veranstaltungsrecht sowie der kollektiven Verwertung von Rechten über Verwertungsgesellschaften. Er ist Leiter der Praxisgruppe Musik aller Standorte der Kanzlei SKW Schwarz und vertritt national und international tätige Mandant*innen im Zusammenhang mit Themen wie bspw. Musik, Veranstaltungen, TV, digitalem Content, Werbung und Vermarktung. Er begleitet darüber hinaus Unternehmen und Einzelpersonen wie berühmte Künstler*innen und andere Prominente bei komplexen PR-, Kommunikations-, Presse- und Imagefragen. In allen Bereichen ist Götz Schneider-Rothhaar auch als Prozessvertreter tätig. Er hält regelmäßig Vorträge und ist Panelteilnehmer auf Konferenzen wie dem Reeperbahnfestival in Hamburg, viele Jahre auf der MIDEM in Cannes, der Musikmesse in Frankfurt oder auch auf anderen internationalen Branchentreffen. Er ist Lehrbeauftragter zum Thema Veranstaltungsrecht im Masterstudiengang LL.M. am Medieninstitut der Universität Mainz und bildet Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht aus. Götz Schneider-Rothhaar ist Mitglied des Fachanwaltsausschusses der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main für den Bereich Urheber- und Medienrecht und Mitglied des Executive Committee der International Association of Entertainment Lawyers IAEL
Tätigkeitsschwerpunkt von RA Götz Schneider-Rothaar:
- Veranstaltungsrecht und mit einem großen Erfahrungsschatz im Umgang mit Verwertungsgesellschaften