Die satzungsmäßige Aufgabe des bdv besteht in der Förderung der berufsständischen Interessen seiner Mitglieder sowie deren Wahrnehmung gegenüber Dritten, insbesondere Behörden und Politikern. Daher engagiert der Verband sich insbesondere für die Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftszweigs. Er versteht sich aber vor allem als breit angelegter Service- und Dienstleistungsbetrieb, der von größtmöglichem Nutzen für die Mitglieder sein will. Dabei wissen wir, dass bei vielen Verbandsmitgliedern insbesondere wirtschaftliche Vergünstigungen, die rechtliche Beratung und Fortbildungsangebote der hauptsächliche Bindungsfaktor für ihre Verbandstreue sind. . → mehr
Die gemeinsame Vertretung der diversen und unterschiedlich anmutenden Berufszweige des Veranstaltungsgewerbes hat sich in der Verbandspraxis bestens bewährt. Die heterogenen Interessen von Veranstaltern, Agenten und Künstlermanagern lassen sich „unter einen Hut bringen“, jede Sparte kann von den Problemstellungen und Bedürfnissen der anderen profitieren. Ohnehin sind die meisten Unternehmen der Branche gleichzeitig auf mehreren Feldern tätig.
Der Bundesverband fördert die Kollegialität und die Zusammenarbeit unter seinen Mitgliedern und trägt damit zur Verbesserung des Arbeitsklimas der Branche bei. Die Schiedskommision des Verbandes hilft bei der Vermeidung kostenintensiver Gerichtsprozesse zwischen Kollegen.
Eine wesentliche Dienstleistung des bdv besteht in seiner Beratungs-, Informations-, Ausbildungs- und Fortbildungsarbeit. Der Verband initiierte den 2001 neugeordneten Ausbildungsberuf Veranstaltungskauf-mann/-kauffrau und ruft 2015 die Initative besser bilden! ins Leben. → mehr → mehr
Ziel der Verbandsarbeit ist die Stärkung der geschäftlichen Kompetenz der Mitglieder und des Branchennachwuchses, das ständige Hinwirken auf praxistaugliche und wirtschaftsfördernde gesetzliche Rahmenbedingungen für den Berufsstand und dessen transparente und seriöse Darstellung in der Öffentlichkeit.
Die satzungsmäßige Aufgabe des Bundesverbandes besteht in der Förderung der berufsständischen Interessen seiner Mitglieder sowie deren Wahrnehmung gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber dem Gesetzgeber und Behörden.
Wesentliche nationale Gesetzesvorschriften der EU-Mitgliedsstaaten gehen zurück auf Initiativen der EU-Kommission und Beschlüsse des EU-Parlaments. Verbände, die nicht lediglich reagieren sondern bereits auf die Gestaltung von Gesetzen Einfluss nehmen wollen, müssen in Brüssel präsent sein. Der bdv nimmt diese Aufgabe duhc die vom Verband mitgegründete European Live Music Association(ELMA) wahr, → mehr
Besonders wichtig nimmt der bdv die Wahrnehmung der Interessen der deutschen Veranstaltungswirtschaft auf europäischer Ebene. Über das European Musik Office (EMO) engagiert sich der Verband intensiv bei den für die Veranstaltungswirtschaft zuständigen Gremien der Europäischen Kommission in Brüssel.
Der Verband nimmt die Interessen des Berufsstandes u.a. im Beirat der Künstlersozialkasse, als Tarifvertragspartner der GEMA, im Aufsichtsrat der Initiative Musik, in der European Live Music Association und natürlich durch kontinuierlichen Kontakt zum Parlament, zu Ministerien, Politikern und Abgeordneten und lokalen Behörden wahr. S → mehr
Konstruktive Auseinandersetzung und Lobbyismus – darin bestehen die wesentlichsten Aufgaben des Bundesverbandes. Starker Einfluss ist nach wie vor wichtig, etwa bei den vielfältigen Problemen der beschränkten Steuerpflicht, Umsatzbesteuerung, Künstlersozialabgabe, den Tarifsätzen der GEMA oder sonstigen täglich neu auftauchenden Restriktionen der Veranstaltungsbranche. Dazu ist der Verband in allen wichtigen politischen Gremien auf Bundesebene vertreten und erster Ansprechpartner für Gesetzgeber, Politiker, und Behörden in allen Belangen des Wirtschaftszweiges.
Maßgeblich wirkte der bdv an der Einrichtung der ‚Initiative Musik‘ mit (gegründet aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages). Die Initiative Musik fördert seit 2007 den musikalischen Nachwuchs und die Verbreitung deutscher Musik im Ausland. Der bdv-Präsident gehört dem Aufsichtsrat der Fördereinrichtung an.
Eine wesentliche Dienstleistung des bdv besteht in seiner Beratungs-, Informations-, Ausbildungs- und Fortbildungsarbeit. Zu allen fachspezifischen Themen und Fragen steht der Verbandsjustitiar den Mitgliedern kostenlos für die allgemeine juristische Beratung zur Verfügung. Der Verband hat ein umfangreiches Standsvertragsvertrag erarbeitet, welches den Mitgliedren kostenlos zur Nutzung zur Verfügung steht. → mehr
Durch die Erarbeitung fundierter Standardverträge für alle Bereiche des Veranstaltungsgewerbes, insbesondere aber auch durch regelmäßige und nachhaltige Kontakte zu Ministerien, Politikern und Behörden schafft der bdv für seine Mitglieder transparentere und sicherere Arbeitsbedingungen. Dabei lässt der Bundesverband wichtige Grundsatzfragen auch immer wieder durch Einschaltung der Gerichte überprüfen.
Für die Medien ist der bdv als Ansprechpartner längst zur ersten Adresse geworden. Mit seinen bei der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in Auftrag gegebenen Marktstudien liefert der bdv seit 1995 als einzig bekannte Quelle statistisches Zahlenmaterial zur Bedeutung des Veranstaltungsmarktes. → mehr
Für die Medien ist der bdv längst zur ersten Adresse geworden, wenn es um Fragen der Veranstaltungswirtschaft geht. Mit seinen in Kooperation mit dem Branchenmagazin „musikmarkt“ bei der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in Auftrag gegebenen Marktstudien liefert der Verband seit 1995 regelmäßig als einzig bekannte Quelle statistisches Zahlenmaterial zur Bedeutung des Veranstaltungsmarktes.
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