Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR)
Nach zehnjährigen Vorbereitungsarbeiten wurde im September 2014 die Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) durch das Deutsche Patent- und Markenamt als Verwertungsgesellschaft zugelassen. Aufgabe der GWVR – einer hundertprozentigen Tochter des BDKV – ist es, für ihre Mitglieder Ansprüche stets dann geltend zu machen, wenn Konzertaufzeichnungen z. B. durch Ton- oder Bildtonträger, durch Rundfunk oder Fernsehen bzw. auf youtube oder Spotify verwertet werden.