Ticketzweitmarkt
Gewerblicher Weiterverkauf von Eintrittskarten ist illegal
Der BDKV hat in den letzten Jahren umfassende Maßnahmen zur Unterbindung des gewerblichen Weiterverkaufs von Eintrittskarten ergriffen. Der zunehmend ausufernde Handel ist nicht nur illegal sondern schädigt gleichermaßen Künstler*innen, Veranstalter*innen und auch die Kartenkäufer*innen.
BDKV-Tipps für Verbraucher, um sich vor unautorisiertem Ticketzweitmarkt zu schützen:
Nicht selten sind Konzertkarten bereits kurz nach dem Vorverkaufsstart restlos vergriffen. Der Grund dafür ist leider nicht in jedem Fall nur die große Nachfrage bei den Fans. Vielmehr entdecken professionelle Weiterverkäufer*innen zunehmend ein lukratives Geschäft darin, frühzeitig große Kartenkontingente aufzukaufen und mit sehr hohen Preisaufschlägen weiterzuverkaufen. Künstler*innen, Konzertveranstalter*innen und Publikum werden dadurch gleichermaßen geschädigt.
Nicht selten erkennen Kartenkäufer*innen erst später, dass es sie mit hohem Preisaufschlag Eintrittskarten im Internet über eine Ticketverkaufsplattform eines/einer Zweitmarkthändler*in erworben haben. Noch ärgerlicher ist es, wenn sie am Veranstaltungstag erfahren, dass es sich bei dem Ticket um ein verbotener Weise weiterverkauftes Ticket oder sogar eine Fälschung handelt und sie daher keinen Zugang zur Veranstaltung erhalten.
Wir geben Veranstaltungsbesucher*innen folgende Tipps, um sich zu schützen:
Unseriöse Plattformen meiden:
Z.B. Viagogo, StubHub, Gigsberg, Ticombo, Ticketbande, getyourticket
Seriös z.B.: fanSALE, Ticketmaster Resale, TicketSwap
Preisvergleich machen
Sich nicht unter Kaufdruck setzen lassen (Countdowns, „Nur noch 2 Tickets“)
Bewertungen und Erfahrungsberichte checken (Google, App-Store, Verbraucherportale)
Hinweise der Verbraucherzentrale nutzen
Vorsicht bei extremen Preisen: Sowohl bei außergewöhnlich hohen als auch bei überraschend niedrigen Preisen.
Vorsicht, wenn nur ein einziger oder sehr wenige Anbieter Tickets für eine Veranstaltung bieten, die auf seriösen Plattformen ausverkauft ist
Vorsicht bei rabattierten Tickets für gefragte Konzerte
Auf Veranstaltungsregeln und AGB achten
Personalisierung, offizielle Resale-Optionen und Weitergaberegeln beachten
Strategien gegen den Ticketzweitmarkt
Ist beim Kampf gegen den Ticketzweitmarkt endlich eine echte Lösung in Sicht? Nachdem die Veranstaltungsbranche die Corona-Pandemie überstanden hat und zu neuem Leben erwacht ist, muss man Gleiches leider auch über den lästigen Ticketzweitmarkt vermelden. Allerdings gibt es nicht nur bei Corona inzwischen wirksame Bekämpfungsmittel, sondern auch beim Ticketzweitmarkt.
Juristisch ist – auch aufgrund übereinstimmender landgerichtlicher Entscheidungen – geklärt, dass die Weiterverkaufsverbotsklausel des BDKV wirksam ist. Die noch ungelösten Probleme liegen in der praktischen Durchsetzung, also darin, wie man Zweitmarktangebote erkennt und nachweist und wie man die Zweitmarkthändler aus der Anonymität zieht. Die meisten Zweitmarktplattformen agieren von außerhalb der EU, so dass eine Zwangsvollstreckung gegen sie praktisch schwierig ist. Selbst wenn diese Maßnahme greift, dauert das Verfahren meist so lange, dass das Konzert längst Geschichte ist und die erheblichen Gewinne der Zweitmarkthändler mit den überteuerten Karten bereits in Sicherheit gebracht wurden.
Inzwischen haben jedoch mehrere Landgerichte die Rechtsposition der Veranstalter weiter gestärkt. Die Landgerichte Berlin, Mannheim und Hamburg haben jeweils bestätigt, dass das vom BDKV empfohlene Weiterverkaufsverbot wirksam ist. Ticketzweitmarktplattformen wie etwa Viagogo sind daher verpflichtet, bei verbotswidrigen Verkaufsangeboten deutlich darauf hinzuweisen, dass der Käufer kein wirksames Zutrittsrecht zur Veranstaltung erwirbt. Unter bestimmten Umständen kommen zudem Schadensersatzansprüche in Betracht, deren konkrete Höhe allerdings von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängt.
Die Rechtsprechung macht zugleich deutlich, dass die bloße Aufnahme des Weiterverkaufsverbots in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausreicht. Erforderlich ist vielmehr, dass das Weiterverkaufsverbot zusätzlich auf der Eintrittskarte selbst deutlich abgedruckt ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch ein späterer Erwerber zuverlässig über die fehlende Wirksamkeit eines verbotswidrigen Ticketkaufs informiert ist.
Darüber hinaus muss das Weiterverkaufsverbot ausnahmslos bei allen Kartenabgaben wirksam einbezogen werden. Dies gilt nicht nur für regulär verkaufte Tickets, sondern ebenso für Freikarten sowie für Tickets, die über physische Vorverkaufsstellen in den Verkehr gebracht werden. Jede Lücke in der Einbeziehung birgt die Gefahr, die Wirksamkeit des gesamten Schutzkonzepts zu unterlaufen.
Aber der BDKV arbeitet aktuell gemeinsam mit mehreren Sportverbänden auf politischer Ebene daran, die letzten Lücken bei der Rechtsdurchsetzung zu schließen.
Hinzu kommt eine koordinierte Öffentlichkeitsarbeit, bei der Künstler, Veranstalter und der BDKV gemeinsam vor den Risiken des Ticketzweitmarkts warnen und auf legale Alternativen aufmerksam machen.
Ticketspekulation schadet Künstler*innen und Veranstalter*innen
Weder Künstler*in noch Veranstalter*in werden an den Gewinnen, die mit der Kartenspekulation erzielt werden, beteiligt. Selbst hohe Kartenpreise sind immer das Ergebnis einer sorgfältigen Kalkulation. Grundlage der Kalkulation des Kartenpreises sind die Veranstaltungskosten einerseits und die bei vorsichtiger Betrachtung zu erwartende Publikumszahl andererseits. Der so als erforderlich ermittelte Durchschnittspreis wird dann allerdings stets nochmals dahingehend abgeprüft, ob seine Höhe dem Publikum zumutbar ist.
Das Ergebnis dieser Planungen von Künstler*innen und Veranstalter*innen wird auf dem Ticketzweitmarkt durch eine willkürliche Erhöhung des Kartenpreises torpediert. Ohne dass Künstler*in oder Veranstalter*in es beeinflussen können, werden durch gewerbliche Händler*innen Tickets mit gewaltigen Preisaufschlägen, ohne eigene Leistung und eigenes wirtschaftliches Risiko weiterverkauft. Die Veranstaltungsbudgets der Konsumierenden werden auf diese Weise verbraucht, ohne dass Künstler*in und Veranstalter*in davon profitieren. Wer für ein Ticket, welches nominal 100 Euro kostet, das Doppelte ausgibt, wird diese Kosten durch den Verzicht auf das nächste Konzertereignis einsparen müssen.
Konzertveranstaltungen sind für jede*n Veranstalter*in ein zumeist erhebliches wirtschaftliches Risiko. Neben regelmäßig hohen Vorauszahlungen an die Künstler*innen finanzieren sie aufwändige organisatorische Leistungen und haften dem Publikum unbeschränkt nicht nur für jeden Veranstaltungsmangel sondern auch für die Einhaltung der Sicherheit und Ordnung bei Veranstaltungen. Die Tickethändler*innen sind an diesen Risiken nicht beteiligt und erzielen daher eine Wertschöpfung ohne jegliche Gegenleistung. Die Käufer*innen der überteuerten Tickets erfahren zumeist erst nach Zustandekommen des Kaufvertrags, dass der Nominalpreis des Tickets weit unter dem von ihnen gezahlten Preis lag. Die Gründe der Preissteigerung durchschauen sie nicht. Ihre Verärgerung richtet sich gegen die Veranstalter*innen, die jedoch zumeist kaum eine Handhabe gegen das wachsende Geschwür des Zweitmarktes haben.

FEAT & MAKE TICKETS FAIR
Der BDKV engagiert sich als Kooperationspartner der europaweiten Kampagne FEAT (Face-value European Alliance for Ticketing) für eine umfassende Regulierung der Ticket-Wiederverkaufsbranche.
Der Auftrag von FEAT: „Der Aufstieg des Internets hat zum Wachstum einer riesigen, geldgierigen Ticket-Wiederverkaufsbranche geführt. Online-Schwarzhandel-Betreibende sind in der Lage, Hunderte von Tickets zu sammeln, von denen nicht wenige gefälscht sind, und sie an echte Fans zu überzogenen Preisen weiterzuverkaufen. FEAT hat es sich zur Aufgabe gesetzt, für Fairness im Wiederverkauf zu kämpfen und zu verhindern, dass Fans durch unlautere Verkäufer:innen geschädigt werden.“

FEAT koordiniert seit Januar 2023 eine neue Kampagne für den europäischen Ticketmarkt: MAKE TICKETS FAIR!
Die Idee: Indem Veranstaltende ihre Veranstaltungen bei MAKE TICKETS FAIR! registrieren, werden Ticketkäufer:innen vor dem Erwerb möglicher illegaler Zweitmarkt-Tickets gewarnt. Diese Maßnahme wird dabei helfen, das Vertrauen der Fans in den Ticketmarkt zurückzugewinnen.
In einer Pressemitteilung wird die Kampagne ausführlich beschrieben.
Europaweit unterstützen neben dem BDKV (vertreten durch Verbandsjustiziar Dr. Johannes Ulbricht) führende Branchenverbände und Expert*innen mit ihren Netzwerken und ihrem Fachwissen die FEAT bei der Durchführung ihrer Kampagnen.