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Förderungen für Auszubildende und Mitarbeitende

Ausbildungsgarantie seit 01.04.2024 

Mit der Ausbildungsgarantie werden verschiedene Unterstützungsangebote und neue Anreize für Auszubildende sowie Unternehmen geschaffen, um den Übergang von der Schule in die Berufstätigkeit zu erleichtern. Angefangen bei der beruflichen Orientierung und Beratung bis hin zu Hilfen bei der Aufnahme und für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Und zwar durch 1. die flexiblere Gestaltung von Einstiegsqualifizierungen, 2. die Einführung eines geförderten Berufsorientierungspraktikums und 3. die Erhöhung der regionalen Mobilität.  

Zudem soll ein Rechtsanspruch auf Förderung einer außerbetrieblichen Berufsausbildung zum 01.08.2024 eingeführt werden, wenn junge Menschen in einer Region mit zu wenig Ausbildungsplätzen wohnen und trotz eigener Bemühungen keinen Ausbildungsplatz finden. 

 

Qualifizierungsgeld seit 01.04.2024 

Das neue Qualifizierungsgeld soll Betriebe unterstützen, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind und die berufliche Weiterbildung fördern. Profitieren sollen diejenigen, deren Arbeitsplätze durch den Wandel – in der Region oder der Branche – besonders stark bedroht sind. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung den Beschäftigten eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglicht. Das Qualifizierungsgeld wird den Beschäftigten als Entgeltersatz während der Qualifizierung gezahlt und ist angelehnt an das Kurzarbeitergeld als Entgeltersatz in Höhe von 60 bzw. 67 % des Nettoentgeltes, welches auf die Zeit der Weiterbildung entfällt.  

Weitere Förderungen

Individuelle Weiterbildungsförderung für Beschäftigte

Betriebe können bei der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall erhalten (siehe Arbeitsentgeltzuschuss). Darüber hinaus können die Kosten für die berufliche Weiterbildung der Mitarbeiter ganz oder teilweise übernommen werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe Ihres Betriebes beziehungsweise der Anzahl der Beschäftigten. Für Beschäftigte soll die Fördersystematik mit festen Fördersätzen und weniger Förderkategorien vereinfacht werden. Zudem steht die Förderung in Zukunft allen Arbeitgebern und Beschäftigten offen und ist nicht mehr abhängig davon, ob ein Unternehmen vom Strukturwandel betroffen ist oder es sich um Engpassberufe handelt. Voraussetzungen sind u.a. der Umfang der Weiterbildung (mehr als 120 Stunde) und die Zulassung der Weiterbildung und des Bildungsträgers für eine Förderung.  

Arbeitsentgeltzuschuss 
Neben der Bezuschussung der Weiterbildung selbst besteht die Möglichkeit für Unternehmen einen Arbeitsentgeltzuschuss zu beantragen, der für die weiterbildungsbedingte Arbeitsausfallzeit gezahlt werden kann.  Anträge und weitere Informationen können online eingesehen werden. 

 

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Auszubildende

Wer während der Ausbildung zum Beispiel in einer eigenen Wohnung lebt, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Wohnort der Eltern entfernt ist, kann mit der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) mit einem monatlichen Zuschuss für die Lebenshaltungskosten unterstützt werden. Auszubildende, die eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren, können online einen Antrag auf BAB stellen. Weitere Informationen finden Sie hier. 

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