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Bürokratieentlastungsgesetz mit weiteren Neuregelungen ab 2025

Bürokratieentlastungsgesetz mit weiteren Neuregelungen ab 2025

Mit dem Ziel, die Verwaltung, Wirtschaft und Bürger:innen von überflüssiger Bürokratie zu entlasten, ist mit dem Jahreswechsel das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat damit eines ihrer Versprechen umgesetzt und beziffert die sich aus dem Gesetz ergebende Ersparnis auf rund 1 Mrd. Euro.

Tatsächlich bieten die Änderungen einige Erleichterungen, vor allem aufgrund der Digitalisierung von Prozessen sowie der Abschaffung einzelner Regelungen.

Das BEG IV ist insbesondere für Arbeitgebende relevant, denn es enthält unter anderem Änderungen im Nachweisgesetz (NachwG), im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI), im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und in der Gewerbeordnung (GewO).

Im Folgenden eine Auswahl an relevanten Änderungen, die ab 1.1.2025 gelten:

  • Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird einheitlich für das Handels- und das Steuerrecht von zehn auf acht Jahre verkürzt. Zu den Buchungsunterlagen zählen neben Rechnungen und deren Kopien auch Lieferscheine, Lohn- und Gehaltslisten, Lohnabrechnungen, Quittungen, Steuer-, Gebühren- oder Beitragsbescheide, Vertragsurkunden, Werkstattrechnungen und Zahlungsanweisungen.
  • Formerleichterungen für die Personalarbeit: Für die Erteilung von Arbeitszeugnissen genügt nun die elektronische Form. Voraussetzung ist allerdings, dass hierzu das Einverständnis der Arbeitnehmerin oder des Arbeitsnehmers eingeholt wurde.
  • Rechtsgeschäfte werden digital, also per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht möglich, ohne dass sie eigenhändig unterschrieben werden müssen.
  • Für Überlassungsverträge zwischen Verleiher und Entleiher genügt ab sofort die Textform (zum Beispiel per E-Mail).
  • Das Nachweisgesetz wurde so angepasst, dass die „wesentlichen Vertragsbedingungen“ in Arbeitsverträgen wie Gehalt, Urlaub oder Kündigungsfristen jetzt auch in Textform nachgewiesen werden können. Das gilt auch für Arbeitsverträge, die mit Erreichen des Renteneintrittsalters der:s Mitarbeitenden enden und daher als „befristet“ gelten (Altersgrenzenregelung) und im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung.
  • Der Hotelmeldeschein wird zumindest für deutsche Staatsbürger abgeschafft.
  • Mehr Digitalisierung der Finanzverwaltung: Künftig werden Steuerbescheide auch digital bereitgestellt, wenn sie digital eingereicht werden.
  • Es wird eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater geschaffen, so dass Arbeitgebende ihren Steuerberatungen nicht mehr schriftliche Vollmachten für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen müssen.

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