Reform des Statusfeststellungsverfahrens verzögert – Übergangsregelung für Lehrkräfte verlängert
In Reaktion auf das „Herrenberg-Urteil“ und auf die verschärften Auslegungen bei der sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung werden Lehrkräfte und Bildungsträger durch ein Moratorium vor den rechtlichen und finanziellen Risiken der Scheinselbständigkeit geschützt. Während eine bessere gesetzlichen Regelung für alle Selbständigen entworfen wird, tritt rückwirkend keine Sozialversicherungspflicht ein, soweit Auftraggeber und Lehrkraft darüber einig sind. Da das Ministerium mehr Zeit für die Ausarbeitung einer neuen Lösung braucht, wird dieses Moratorium (§ 127 SGB IV) nun um ein Jahr bis zum 1. Januar 2028 verlängert.
Für alle übrigen Selbstständigen bedeutet die Verlängerung jedoch vor allem weiterhin fehlende Rechtssicherheit. Die derzeitigen Regelungen des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV und die Prüfpraxis der DRV führen in zahlreichen Branchen zu dem Risiko, dass eine selbständige Tätigkeit als abhängige Beschäftigung eingestuft wird.
Auch in der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft ist projektbasierte Zusammenarbeit mit selbstständigen Fachkräften – etwa in Technik, Produktion oder Organisation – ein zentraler Bestandteil der Praxis. Rund 20 % der Erwerbstätigen in der Branche arbeiten selbstständig und tragen mit ihrem spezialisierten Know-how wesentlich zum Gelingen von Live-Events bei.
Aus Sicht des BDKV-Geschäftsführers Johannes Everke bleibt der politische Handlungsdruck hoch: „Während die Verlängerung der Übergangsregelung für betroffene Bildungsträger und Lehrkräfte eine kurze Verschnaufpause bietet, lässt die Bundesregierung den Großteil der Selbstständigen und Auftraggeber weiter im Regen stehen. Statt weiterer Verlängerungen und Insellösungen, braucht es dringend eine branchenübergreifende Reform des Statusfeststellungsverfahrens, die Auftraggebern und Selbstständigen endlich verlässliche Rahmenbedingungen bietet. Dafür setzen wir uns weiterhin mit Nachdruck ein.“