BDKV gründet neue Arbeitsgruppe zur „CSRD-Berichtspflicht“
Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet die EU zukünftig weitaus mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Auch auf politischer Ebene nimmt das Thema durch den Regierungsentwurf zum „Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)“ Fahrt auf.
Ab 2026 sind alle Unternehmen berichtspflichtig, die börsennotiert sind (außer Kleinstunternehmen) und die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Gesamtvermögen. Die berichtspflichtigen Unternehmen müssen Bericht darüber erstatten, wie sich ihr Geschäftsmodell auf die Nachhaltigkeit auswirkt und wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren (wie der Klimawandel) ihre Tätigkeit beeinflussen.
Auch kleinere Unternehmen können indirekt von der Berichtspflicht betroffen sein, wenn sie berichtspflichtigen Unternehmen Daten für deren Berichte liefern müssen. Und das alles heißt auch: Ab jetzt beginnt für viele das entsprechende Sammeln und Darstellen von Zahlen!
Für die unterstützende Vorbereitung unserer Mitgliedsunternehmen gründen wir eine neue Arbeitsgruppe „CSRD-Berichtspflicht“, zu der wir unsere Mitglieder herzlich einladen. Der digitale Auftakt der AG (26. August, 10:00 – 11:30 Uhr) dient der Orientierung und liefert erste Informationen zum Zeitplan, wer wann betroffen ist und die damit verbundenen Handlungsfelder. Hierfür haben wir mit unseren Partnerinnen und Beraterinnen für Nachhaltigkeit von The Changency GmbH – Agentur für nachhaltigen Wandel, Sarah Lüngen und Katrin Wipper, sowie unserem Nachhaltigkeitsberater Mike Keller viel Expertise und Kompetenz dabei, um dieses komplexe und wirtschaftlich relevante Thema gemeinsam als Verband anzugehen. Die Anmeldung für den digitalen Auftakt erfolgt über unseren Newsletter „BDKV Weekly“.
Für einen ersten Einblick in die Thematik finden Sie hier weiterführende Informationen:
▶ Website Deutscher Nachhaltigkeitskodex: CSRD
▶ Handlungshilfe “10 Schritte zur CSRD”
▶ Informationspapier des Bundesministeriums der Justiz zum „Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)“