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Reform des Statusfeststellungsverfahrens verzögert – Übergangsregelung für Lehrkräfte verlängert

Das Moratorium zum Schutz von Lehrkräften und Bildungsträgern vor den Folgen des „Herrenberg-Urteils“ wird bis zum 1. Januar 2028 verlängert, während eine neue gesetzliche Regelung vorbereitet wird. Für viele andere Branchen – auch die Konzert- und Veranstaltungswirtschaft mit ihrem hohen Anteil selbstständiger Fachkräfte – besteht weiterhin Rechtsunsicherheit.

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