Skip to content Skip to footer

GEMA – Einreichungsfristverkürzung ab 1. April 2026 und weitere Neuerungen bei den GEMA-Tarifen (U-K und E)

Der BDKV hat mit der GEMA mit Wirkung ab Januar 2026 eine Ergänzungsvereinbarung abgeschlossen, die eine Fristverkürzung und eine Reihe von Optimierungen für die vereinfachte Einreichung der notwendigen Informationen im GEMA-Onlineportal und bei weiteren Prozessschritten (Technik, Support etc.) vorsieht.

Alle wichtigen Informationen sowie Serviceangebote der GEMA und des BDKV finden Sie gesammelt im Mitgliederbereich unserer Website.

Schließen