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GEMA-Tarifverhandlungen gescheitert

Veranstalterverbände beantragten Schiedsvorschlag des DPMA

Nachdem die Mitte des vergangenen Jahres vom bdv und dem VDKD mit der GEMA geführten Verhandlungen über die Fortsetzung des Ende 2014 ausgelaufenen Tarifvertrags im Bereich der Konzertveranstaltungen mit Unterhaltungsmusik scheiterten, erließ die GEMA mit Wirkung zum 1. Januar 2015 einen neuen Tarif. An die Stelle der bisher nach Besucherzahlen abgestuften prozentualen Beteiligung sollen die Autoren nun grundsätzlich unabhängig von der Veranstaltungsgröße mit 10 Prozent an den Bruttoveranstaltungsumsätzen beteiligt werden. Die Erhöhung soll ab 2016 jährlich schrittweise erfolgen und 2020 dann ihr Ziel erreichen.

bdv und VDKD haben das Erhöhungsverlangen der Verwertungsgesellschaft abgelehnt und im Juni 2015 ein Schiedsstellenverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München eingeleitet. Die soll nicht nur die Angemessenheit des neuen sondern die Angemessenheit des aktuellen Tarifsystems insgesamt beurteilen. Die erste Verhandlung vor der Schiedsstelle fand am 3. Mai 2016 statt. Nach ausführlicher kontroverser Verhandlung hat die Schiedsstelle angekündigt, voraussichtlich Mitte September einen Einigungsvorschlag vorzulegen. Davor erhalten beide Seiten Gelegenheit zur weiteren schriftsätzlichen Stellungnahme.

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