Skip to content Skip to footer
Schutz für Hinweisgebende

Hinweisgeberschutzgesetz Meldestelle

Inspiriert durch Beispiele wie den Diesel- oder den NSA-Skandal hat die EU eine „Whistleblower“-Richtlinie erlassen, die Deutschland im Juli 2023 in nationales Recht umgesetzt hat. Laut dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind Unternehmen über 50 Mitarbeitende dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten, Dienstleistenden und Kooperationspartnern ein internes Hinweisgebersystem anzubieten. Über dieses System muss es für Einzelpersonen möglich sein, sanktionslos und diskret Verstöße beispielsweise gegen Straf- und Bußgeldvorschriften, Verbrauchervorschriften oder auch Regelungen zum Produkthaftungs- und Datenschutzrecht zu melden. Sanktionslos, weil hinweisgebende Personen nach dem Gesetz aufgrund ihrer Meldung nicht abgemahnt, gekündigt, versetzt oder in sonstiger Form benachteiligt werden dürfen.

Der BDKV bietet für alle Mitgliedsunternehmen zwischen 1 und 249 Mitarbeitenden ein kostenloses, cloudbasiertes Hinweisgebersystem an, das gemeinsam mit dem technischen Dienstleister LegalTegrity GmbH aus Frankfurt am Main entwickelt wurde. Der BDKV dient damit als „interne Meldestelle“ im Sinne des HinSchG und kümmert sich um eingehende Hinweise auf potenzielle Verstöße gegen die genannten Vorschriften. Dabei gelten in Ihrem Sinne höchste Vertraulichkeit und Datensicherheit.

Lesen Sie mehr dazu in unserer Pressemitteilung vom 26.03.2024.

Sie sind Mitglied im BDKV e.V. und wollen den Verband als Meldestelle Ihres Unternehmens ernennen?

Wie kann ich eine Meldung abgeben?

Wenn Sie eine Meldung im Sinne des HinSchG machen möchten, folgen Sie bitte diesem Link:

Online:  Whistle Report (whistle-report.com) 

oder melden Sie sich telefonisch: Mo. – Fr.: 09:00 – 17:00 

Aus Deutschland: +49 800 3800 999 

Aus dem Ausland: +49 69 99998839 

Die dort anonym abgegebenen Meldungen werden nur den beiden der Verschwiegenheit verpflichteten Justiziaren Götz Schneider-Rothhaar und Dr. Johannes Ulbricht zugeleitet. Diese prüfen dann unter strengster Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Auflagen die Meldung und gehen vertraulich auf das betreffende Unternehmen zu, um mögliche nächste Schritte zu eruieren

Jedem Hinweis wird sorgfältig nachgegangen.

Welche Mitgliedsunternehmen den BDKV als Meldestelle beauftragt haben, sowie weitere wichtige Informationen und Antworten finden Sie in der  Verfahrensordnung. sowie in unseren  FAQ.

Datenschutz

Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit unserem Hinweisgebersystem.

Datenschutz

Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit unserem Hinweisgebersystem.

Schließen