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NEUSTART KULTUR: Verlängerung des Antragsschluss

Pressemitteilung

NEUSTART KULTUR: Initiative Musik verschickt
erste Zusagen für Musikclubs, Livemusik Veranstaltungen und Musikfestivals

• Bereits über 400 Anträge von Musikclubs eingegangen, Initiative Musik startet mit den Bewilligungen
• Antragsschluss für das Programm für Veranstalter*innen und Musikfestivals bis zum 30. November 2020 verlängert

Berlin, 30. Oktober 2020

Musikclubs
Die Fördermittel des NEUSTART-KULTUR-Teilprogramms „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland (Musikclubs)“ sind bereits vor
dem Antragsschluss am 31. Oktober 2020 komplett beantragt. Das Interesse der Betreiber*innen von kleinen und mittleren Livemusikclubs war sehr groß. So gingen bei der Initiative Musik aus dem gesamten Bundesgebiet bereits 440 Anträge ein.

Die ersten knapp 70 Bewilligungen für eine Förderung wurden bereits erteilt. Bis Ende November sollen möglichst viele Musikclubs eine Zusage erhalten, bis die zur Verfügung stehenden Mittel komplett ausgeschöpft sind.

Ina Keßler, Geschäftsführerin der Initiative Musik: „Die Resonanz der Musikclubbetreiberinnen und -betreiber war erwartungsgemäß hoch. Wir wissen, wie wichtig dieses Programm in diesen außerordentlich schwierigen Zeiten für die Branche ist. Die über 400 Anträge werden aktuell geprüft und die Fördermittel so schnell wie möglich ausgereicht, damit die Clubs weiter Musikprogramme planen und realisieren können.“

Für dieses Teilprogramm von NEUSTART KULTUR stellt die Bundesregierung insgesamt 27 Millionen Euro zur Verfügung. Die Musikclubs erhalten finanzielle
Unterstützung, um unter den aufgrund der Pandemie veränderten Bedingungen, sichere wie kulturell wertvolle Musikveranstaltungen planen und verwirklichen zu können. Die Fördersumme beträgt dabei bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben und maximal 150.000 Euro.

Das Programm leistet damit einen Beitrag zum Erhalt der einzigartigen Kulturlandschaft in Deutschland, denn mit ihren Konzerten tragen die Musikclubs maßgeblich zur kulturellen Vielfalt in Deutschland bei – ganz gleich, ob in den Metropolen oder im ländlichen Raum.

Antragsfrist für das NEUSTART KULTUR-Förderprogramm für Veranstalter*innen und Musikfestivals bis zum 30. November 2020 verlängert

Das Antragsverfahren für das Teilprogramm für Festivals und Livemusik Veranstalter*innen wird verlängert. Der neue Antragsschluss ist nun der 30. November 2020. Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Festivals und örtlich gebundenen Livemusikveranstaltungen sowie Tourneeveranstalter*innen, sofern sie die Hauptverantwortung und das wirtschaftliche Risiko für ihren Leistungsanteil tragen. Für dieses Teilprogramm von NEUSTART KULTUR stehen insgesamt 80 Millionen Euro zur Verfügung, die noch nicht komplett ausgeschöpft sind.

Für die vollständig eingereichten und geprüften Anträge startete die Initiative Musik in dieser Woche den Versand der Förderzusagen. Die Fördermittel können als Zuschüsse sowohl für die Durchführung von Musikveranstaltungen und Musikfestivals als auch für deren Planung bis einschließlich 2022 genutzt werden. Die Höhe der maximalen Förderung ist u.a. von der Antragskategorie abhängig. Die Einordnung erfolgt dabei anhand der Anzahl der Konzerte, der verkauften Tickets und der Umsätze der Jahre 2017 bis 2019.

NEUSTART KULTUR – Veranstalter*innen und Musikfestivals

Kategorien 1 bis 6: Veranstalter*innen

  • Kategorie 1 – bis zu 75.000 Euro
    pro Jahr bis zu 50 Konzerte, bis zu 30.000 Tickets, bis 1 Mio. Euro
    Umsatz
  • Kategorie 2 – bis zu 150.000 Euro
    pro Jahr mind. 51 Konzerte, mind. 30.000 verkaufte Tickets, 1-5 Mio.
    Euro Umsatz
  • Kategorie 3 – bis zu 200.000 Euro
    pro Jahr mind. 200 Konzerte, mind. 150.000 verkaufte Tickets, 5-10
    Mio. Euro Umsatz
  • Kategorie 4 – bis zu 400.000 Euro
    pro Jahr mind. 300 Konzerte, mind. 250.000 verkaufte Tickets, 10-20
    Mio. Euro Umsatz
  • Kategorie 5 – bis zu 600.000 Euro
    pro Jahr mind. 400 Konzerte, mind. 500.000 verkaufte Tickets, 20-
    100 Mio. Euro Umsatz
  • Kategorie 6 – bis zu 800.000 Euro
    pro Jahr mind. 700 Konzerte, mind. 1 Mio. verkaufte Tickets, über
    100 Mio. Euro Umsatz

Kategorien 7 bis 9: Musikfestivals

  • Kategorie 7 – bis zu 75.000 Euro
    bis 10.000 verkaufte Tickets, bis 1 Mio. Euro Umsatz
  • Kategorie 8 – bis zu 150.000 Euro
    über 10.000 verkaufte Tickets, 1-5 Mio. Euro Umsatz
  • Kategorie 9 – bis zu 250.000 Euro
    über 30.000 verkaufte Tickets, über 5 Mio. Euro Umsatz

Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:

  • Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben.
  • Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen
    einer Festbetragsfinanzierung.
  • Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des
    Bundes sind möglich.

Das Verfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden. Förderanträge können bis zum 30. November 2020 eingereicht werden.
Weitere Informationen: www.initiative-musik.de/neustartkultur/veranstalterinnen-festivals/

Downloads

→ PM der Initiative Musik

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