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Konzertveranstalter erörterten Weichenstellungen für die Zukunft

Hamburg, 17. November 2017 – Die Mitglieder des Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (bdv) trafen sich am Mittwoch unter dem Motto „Die Weichen sind gestellt“ zu ihrer diesjährigen Jahresversammlung in Berlin. Und tatsächlich konnte der Vorstand über eine ganze Reihe entscheidender Weichenstellungen berichten: Sowohl mit der im Oktober abgeschlossenen dauerhaften Tarifvertrags-Gesamtlösung mit der GEMA, den von der verbandseigenen Verwertungsgesellschaft GWVR erlassenen ersten beiden Tarifen sowie der grundlegenden internen Abstimmung zwischen bdv und VDKD über die Rahmenbedingungen der geplanten Verschmelzung beider Verbände wurden 2017 maßgebliche Fundamente für die Zukunft der Branche gelegt.

Mit großem Interesse folgten die über 100 Versammlungsteilnehmer der Erörterung der mit dem VDKD ausgehandelten Fusionsdokumente. Im Ergebnis beschloss die Versammlung auf dieser Grundlage mit nur einer Enthaltung und ohne Gegenstimmen die weitere Vorbereitung der Fusion. bdv-Präsident Prof. Michow berichtet: „Der Vertrag über die Verschmelzung der Verbände im zukünftigen Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) wird von den Vorständen im Laufe des kommenden Jahres aus rechtlichen Gründen bereits mit Wirkung zum 1. Juli 1018 geschlossen werden. Er steht dann nur noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Mitgliederversammlungen beider Verbände, wobei es sich angesichts der bisherigen Beschlusslagen nur noch um eine Formsache handeln dürfte.“ Die dann letzten Versammlungen des bdv und des VDKD sollen im Herbst 2018 am zukünftigen Sitz des fusionierten Verbandes in Hamburg stattfinden und anschließend in eine erste Sitzung des BDKV münden.

Ein weiteres zentrales Thema in Berlin war die Diskussion gebotener Maßnahmen gegen das wachsende Geschwür des illegalen Ticketzweitmarktes. Die Mitglieder beschlossen einerseits, die Politik zu einer gesetzlichen Regulierung des gewerblichen Weiterverkaufs von Eintrittskarten aufzufordern. Andererseits will der bdv kurzfristig eine öffentlichkeitswirksame Kampagne starten, die dem Konsumenten die Risiken und Auswirkungen des Erwerbs von Eintrittskarten aus zweiter Hand veranschaulichen soll. Michow dazu: „Eine gesetzliche Regulierung wird letztendlich durch ein strafrechtliches Verbot erfolgen müssen, wie es ja bereits z.B. in Frankreich existiert und auch in anderen europäischen Mitgliedsstaaten angestrebt wird.“

Wie immer setzte der bdv seine zunächst interne Tagung am Nachmittag mit einem von NDR-Journalist Jan Hendrik Becker moderierten öffentlichen Kongress fort. Höhepunkt war eine Podiumsdiskussion unter dem Titel: „Der Örtliche – Herausforderungen in Zeiten des Umbruchs“. Die Diskussionsrunde mit den bdv-Mitgliedern Matt Schwarz (Live Nation), Dieter Semmelmann (Semmel Concerts), Michael Lohmann (Hannover Concerts), Michael Schacke (Undercover) und Christian Doll (C2 Concerts) machte deutlich, dass sich die Situation des Örtlichen Veranstalters in den vergangenen Jahren erheblich geändert hat. Schwarz und Semmelmann erklärten beide, dass ihre Unternehmen insbesondere größere Veranstaltungen in den Metropolen zunehmend auch ohne Beauftragung eines örtlichen Partners selbst organisieren würden. Die Mehrkosten bei der Einschaltung eines Örtlichen müssten sich durch einen daraus ergebenden Mehrwert rechtfertigen lassen. Matt Schwarz wies darauf hin, dass es problematisch wäre, wenn ein Örtlicher nicht lediglich Dienstleister sondern parallel auch Tourneeveranstalter und damit Mitbewerber sei. Lohmann, Schacke und Doll zeigten auf, in welcher Weise jedenfalls ihre Unternehmen sich auf diese neuen Herausforderungen bereits eingerichtet hätten.

Eine weitere Podiumsdiskussion beschäftigte sich mit der Marktlage von Künstlervermittlungsagenturen in Zeiten des Internets. Michael Angerer (Nord-Süd-Programm), Dr. Stefan Anowski (Michow Concerts Entertainment), Hilmar Körzinger (Kulturgipfel), Joachim Rudolf (Event Company Nord) und Dieter Schubert (a.s.s. concerts) berichteten im Ergebnis, dass auch im Eventgeschäft der wirtschaftliche Erfolg davon abhänge, dass man mehr biete, als lediglich den Vertrag mit einem Künstler zu vermitteln. Entscheidend sei, dass man dem Veranstalter ein Rundum-Paket bieten könne. Auch bei der Künstlervermittlung müsse dem Kunden deutlich gemacht werden, weshalb die Beratungsleistung der Agenturen ihr Geld wert sei.

Nach weiteren Tagesordnungspunkten, bei denen es u.a. um die Direktlizenzierung von Autorenrechten, die steuerliche Behandlung von Freikartenvergaben, die Darstellung der neuen Tarifvereinbarung mit der GEMA sowie der ersten Tarife der GWVR ging, konnten sich die bdv-Mitglieder zum Tagesausklang bei einem von CTS EVENTIM angebotenen Gala-Buffet von dem ebenso informativen wie anstrengenden Tagesprogramm erholen.

Verbandspräsident Michow fasst zufrieden den Tag zusammen: „Das traditionelle bdv-Konzept der Kombination der Abarbeitung üblicher – für Mitglieder häufig lästiger – Verbandsformalia mit weit über den Tellerrand der täglichen Verbandsarbeit hinausgehenden Informationsangeboten zu aktuellen Themen, Vorträgen von Experten und interessanten Podiumsdiskussionen hat sich in diesem Jahr ein weiteres Mal bewährt. Der mit der Anreise zu Mitgliederversammlungen verbundene Zeit- und Kostenaufwand muss sich lohnen. Ich habe den Eindruck, dass wir diese Erwartung auch diesmal wieder erfüllen konnten.“

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PM als PDFFotocredit: Daniel Braun

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