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Positionspapier

Öffnungsperspektiven für die Veranstaltungswirtschaft Freizeitlärmrichtlinien

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wenden uns an Sie mit der dringenden Bitte, für die Jahre 2021-2023 eine Ausnahmeregelung für die Immissionsschutzverordnungen bzw. Freizeitlärmrichtlinien Ihres Landes zu beschließen.

Die Unternehmen und Solo-Selbständigen der Veranstaltungswirtschaft sind bekanntlich von den Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2 Virus ganz besonders betroffen. Sie
mussten ihre Tätigkeit als Erste einstellen und werden wohl auch die Letzten sein, die irgendwann ihre Berufe wieder ausüben können. Viele Veranstaltungstermine müssen derzeit zum dritten Male verlegt werden. Dies hat dazu geführt, dass sämtliche verfügbaren Veranstaltungsstätten bereits völlig überbucht sind und bis Ende 2022 weder indoor noch outdoor hinreichend Spielstätten zur Verfügung stehen. Obwohl Veranstalter im Interesse des Publikums abgesagte Veranstaltungen nachholen wollen, stehen ihnen dafür keine Veranstaltungsorte mehr zur Verfügung.
Die deutsche Veranstaltungswirtschaft hält es daher für dringend geboten, dass die Immissionsschutzgesetze bzw. -verordnungen sowie die Freizeitlärmrichtlinien der Länder dieser besonderen Situation mit einer zeitlich begrenzten Ausnahmeregelung Rechnung tragen. Eine solche Maßnahme würde helfen, um den Menschen einen Ausgleich für das entstandene erhebliche Defizit
an Kulturereignissen zu kompensieren.

In allen Ländern, in denen die LAI Freizeitlärmrichtlinie in der Fassung vom 06.03.2015 oder eine vergleichbare Formulierung umgesetzt haben, sollte daher die Öffnungsklausel für das Stattfinden seltener Veranstaltungen mit hoher Standortgebundenheit oder sozialer Adäquanz und Akzeptanz‘ zeitlich befristet, erweitert bzw. angepasst werden.

Im Einzelnen sollten dazu folgende Anpassungen vorgenommen werden:

• Das Limit von 18 Veranstaltungen muss als „seltenes Ereignis“ für die Jahre 2021 – 2023 auf mindestens 36 pro Standort erhöht werden;
• Die Beschränkung, maximal an 2 aufeinander folgenden Wochenenden „seltene Ereignisse“ stattfinden zu lassen, muss zeitlich befristet für die Jahre 2021 – 2023 entfallen;
• Die Öffnungsklausel verlangt unter anderem eine Feststellung der „sozialen Adäquanz“ als Eingangsbedingung. Es wäre daher aus unserer Sicht zielführend, wenn Veranstaltungen in den Jahren 2021 – 2023 großzügiger als möglicherweise „sozial adäquat“ zugelassen werden.
• Die Nachtzeitverschiebung sollte für die Jahre 2021 – 2023 grundsätzlich bis 23:00 auch vor Wochentagen möglich sein.

Mit dieser Änderung bzw. Anpassung Ihrer Freizeitlärmrichtlinie würde der Veranstaltungswirtschaft die so dringend erforderliche “Regenerationszeit” gegeben. Damit pandemie-bedingt ausgefallene Veranstaltungen im Interesse der Kartenkäufer nachgeholt werden können, würde mit einer entsprechenden Regelung ein unverzichtbarer Schritt getan werden, dass Veranstalter dafür das entsprechende Angebot schaffen können.

In Ländern, die anders lautende Richtlinien ohne diese Öffnungsklausel umgesetzt haben, soll diese „Öffnungsklausel“ insgesamt, unter Beachtung der o.g. Erweiterungen in die jeweils geltenden Richtlinien aufgenommen werden.

Die Ziele des Forums Veranstaltungswirtschaft:

✓ Pandemie eindämmen;

✓ Grundrechte im kontrollierten Raum gewähren und Gefahren minimieren;

✓ Eine Perspektive für die Veranstaltungswirtschaft ermöglichen.

Die Fachplaner unserer Branche sind Experten für die Erstellung und Umsetzung von Sicherheits-, Infektionsschutz- und Hygienekonzepten. Mit ihrer Hilfe können wir unmittelbar und bundesweit Infrastruktur und Personal mobilisieren und Testungen umsetzen.

Mit dem Manifest „Restart“ hat das Forum Veranstaltungswirtschaft ein praxisorientiertes Konzept für die Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebs unter bundeseinheitlichen Bedingungen vorgelegt. Unser damit verfolgtes oberstes Ziel ist der Schutz unserer Besucher.

Sprechen Sie bitte mit uns – die Veranstaltungswirtschaft ist Teil der Lösung.

Mit freundlichen Grüßen
Forum VeranstaltungswirtschaftDas Forum Veranstaltungswirtschaft ist die Allianz sechs maßgeblicher Verbände des Wirtschaftsbereichs. Dazu zählen: der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.), der EVVC (Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.), der FAMA (Fachverband Messen und Ausstellungen e.V.), die ISDV (Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleisterinnen und Dienstleister in der Veranstaltungswirtschaft e.V.), der LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.) und der VPLT (Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V.).

Ziel der Allianz ist es, Netzwerke, Kompetenzen und Ressourcen zu bündeln, um damit und durch einen gemeinsamen Auftritt bei der politischen Lobbyarbeit noch schlagkräftiger zu sein. Der Zusammenschluss der wesentlichen Sektoren der Veranstaltungswirtschaft versteht sich ausdrücklich nicht als Dachverband. Jeder Partner vertritt die spezifischen Interessen seiner Mitglieder auch weiterhin unmittelbar. Die Schnittmengen der politischen Erwartungen der diversen Sektoren, wie der Kultur-, Kongress- und Tagungsveranstalter:innen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungsdienstleister:innen und Schaustellerbetriebe sowie Hersteller:innen und Händler:innen von Event-Technik, sind jedoch groß und alle Teilbranchen sind eng miteinander verzahnt. Daher wird durch den Schulterschluss der Verbände die Wahrnehmung des Wirtschaftszweigs durch Politik und Öffentlichkeit erheblich erhöht. forumveranstaltungswirtschaft.org/

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