Skip to content Skip to footer

Hamburg / München – Die seit Mitte des Jahres vom Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. (bdv) und dem Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) mit der GEMA, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungs­rechte, geführten Verhandlungen über die Fortsetzung ihres Ende 2014 auslaufenden Tarifvertrags im Bereich der Konzertveranstaltungen mit Unterhaltungsmusik sind gescheitert. Die GEMA erließ daher soeben einen neuen am 1. Januar 2015 in Kraft tretenden Tarif, mit dem sie noch erheblich über ihre bisherigen Verhandlungsforderungen hinausgeht. An die Stelle der bisher nach Besucherzahlen abgestuften prozentualen Beteiligung sollen die Autoren nun grundsätzlich unabhängig von der Veranstaltungsgröße mit 10% an den Bruttoveranstaltungsumsätzen beteiligt werden. Die Erhöhung soll ab 2016 jährlich schrittweise erfolgen und 2020 dann ihr Ziel erreichen. Für Veranstaltungen bis zu 2000 Besucher bedeutet das im Ergebnis eine Verdoppelung der bisherigen  Konditionen. Und auch für größere Veranstaltungen erhöht sich der Tarif damit um mehr als 30%.

Anlass für den Tarifstreit war zunächst ein Erhöhungsverlangen der GEMA lediglich für Veranstaltungen mit bis zu 2000 Besuchern. Dieses wurde von den Verbandsvertretern unter Hinweis auf die besondere kulturwirtschaftliche Bedeutung dieser Veranstaltungskategorie abgelehnt. „Gerade bei derartigen kleineren Veranstaltungen ist die Kostenbelastung im Verhältnis zum erzielbaren Umsatz ohnehin bereits weitaus höher als bei größeren Veranstaltungen“, erläutert VDKD-Präsident Michael Russ. „Die vorrangig Betroffenen bei einer Tariferhöhung in dieser Kategorie wären vor allem die jüngeren Künstler, die sich überhaupt erst einen Marktanteil erkämpfen wollen.“ Auch die mit dem neuen Tarif eingeführten Nachlässe für Nachwuchs- und kulturelle Veranstaltungen minderten dieses Problem nicht. Die Verbände haben daher das Erhöhungsverlangen der Verwertungsgesellschaft abgelehnt. „Wir werden nunmehr ein Schiedsstellenverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München einleiten und einen Antrag auf Erlass eines Einigungsvorschlags stellen. Für das Jahr 2015 wurde mit der GEMA als Übergangsregelung eine Fortgeltung des aktuellen Tarifs erreicht“, ergänzt bdv-Präsident Prof. Jens Michow.

Gemeinsam erklären die Verbandsvertreter: „Wir bedauern, dass es zu keiner Einigung mit der GEMA gekommen ist und betonen unsere Wertschätzung der künstlerischen Leistung und des bedeutenden Anteils der Komponisten und Texter an den Konzertveranstaltungen. Nachdem die GEMA jedoch bereits mit dem Gesamtvertrag von 2010 die Tarife drastisch erhöht hat und die letzte Stufe dieser Erhöhung überhaupt erst in diesem Jahr griff, ist es weder den Veranstaltern noch dem Publikum vermittelbar, dass nun schon wieder weitere Kostensteigerungen folgen sollen.“ Die Forderungen der GEMA seien daher als unzumutbar und unangemessen zurückgewiesen worden. „Sie entbehren der wirtschaftlichen Ausgewogenheit und werden unmittelbare und überproportionale Auswirkungen auf die Kostenstrukturen der Konzerte und damit zwangsläufig auch auf die Eintrittspreise haben“ so Russ. „Es entspricht der Rechtslage, dass ein einmal vereinbarter Tarif die Vermutung der Angemessenheit in sich trägt“ berichtet Michow. „In den letzten Gesamttarifverhandlungen haben die Verbände das DPMA bereits im Dezember 2008 angerufen. Nach einem Schiedsspruch und erneuten Verhandlungen konnten sich beide Seiten im Dezember 2009 auf einen Gesamtvertrag mit einer Laufzeit bis Ende 2014 einigen. Das, was vor so wenigen Jahren doch offenbar beidseitig als angemessen betrachtet wurde, kann nicht bereits heute schon wieder unangemessen sein“, so der Jurist.

In den beiden Berufsverbänden der deutschen Live Entertainment Branche sind über 500 Agenturen, Tournee- und Konzertveranstalter zusammengeschlossen. Sie haben im Jahr 2013 mit dem Verkauf von über 120 Millionen Tickets einen Umsatz von rund 3,8 Milliarden Euro erwirtschaftet.

Downloads

PM als PDF

Leave a comment

Schließen