Skip to content Skip to footer

Pressemitteilung

(Rest-)Mittel aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen müssen Veranstaltungswirtschaft vorbehalten bleiben

 

Hamburg, 5. September 2022 – Dem gestern veröffentlichten 3. Entlastungspaket der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass die im Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen vorhandenen Restmittel genutzt werden sollen, um gezielte „Hilfen für Kultureinrichtungen“ zur Verfügung zu stellen. „Sollte diese Formulierung dahingehend zu verstehen sein, dass die bisher nicht verbrauchten Mittel des Sonderfonds nun ausschließlich von festen Häusern und damit zum Beispiel lediglich von Theatern und Musikclubs in Anspruch genommen werden können und damit der Veranstaltungswirtschaft nicht mehr zur Verfügung stehen, wäre dies ein Skandal“, sagt Prof. Jens Michow, Präsident des Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft. Der Verband vertritt die wirtschaftlichen Interessen von rund 500 Unternehmen des Wirtschaftsbereichs.

„Die Mittel in Höhe von ursprünglich 2,5 Milliarden Euro wurden 2020 zur Verfügung gestellt, um Veranstaltungsunternehmen gegen wirtschaftliche Nachteile abzusichern, die ihnen durch pandemiebedingte Kapazitätsreduktion und Veranstaltungsausfälle entstehen. Da 2021 aufgrund der Verordnungslage nur wenige Veranstaltungen stattfanden und seit Anfang des Jahres die Eindämmungsmaßnahmen aufgehoben wurden, wurden die Mittel für die vorgesehenen Zwecke nicht vollständig verbraucht. Nach internen Informationen gibt es derzeit noch Restmittel nicht etwa nur von 1 Milliarde sondern von rund 1,5 – 1,8 Milliarden Euro”, so Michow.

„Da das Programm Ende dieses Jahres ausläuft, fordern wir seit langem, dass diese Mittel weiterhin für alle Antragsberechtigten erhalten bleiben und nicht etwa in den Bundeshaushalt zurückfließen. Bisher wurde das kategorisch abgelehnt. Daher sind wir grundsätzlich sehr erfreut darüber, dass die Mittel nun jedenfalls dem Kulturbereich vorbehalten bleiben“, stellt der Verbandspräsident fest. „Antragsberechtigt müssen allerdings alle bleiben, die im Kulturbereich von pandemiebedingten Einschränkungen betroffen werden. Dass sind an allererster Stelle die Veranstalter. Die Branche ist nach wie vor noch weit von einer wirtschaftlichen Erholung entfernt. Aufgrund der besorgniserregenden Warnungen des Bundesministers für Gesundheit schauen wir mit großer Sorge in die Zukunft. Neue Kapazitätsbeschränkungen würde unsere Branche wirtschaftlich nicht mehr verkraften.“

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) e.V.
Postfach 202364 • 202364 Hamburg
Telefon 040 – 460 50 28 • Telefax 040 – 48 44 43

www.bdkv.de • info@bdkv.de

Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft wurde zum 1. Januar 2019 durch Fusion der beiden Verbände bdv Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. und Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) gegründet. In dem Berufsverband der deutschen Live Entertainment Branche sind über 500 Agenturen, Tournee- und Konzertveranstalter zusammengeschlossen. Die Veranstaltungsbranche erwirtschaftete bis 2019 jährlich mit 113,5 Millionen verkauften Tickets einen Gesamtumsatz von über sechs Milliarden Euro.

 

Download

Pressemitteilung PDF-Format

Schließen