BDKV-Titelschutzanzeiger: Neuer Service für mehr Rechtssicherheit
Wer von Ihnen kennt das? Sie entwickeln ein Konzept oder starten eine Veranstaltung (-sreihe) und haben für sie auch den perfekten Titel…
Sie lassen den Titel aber nicht direkt beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen.
Warum auch? Den Erfolg der neu kreierten Veranstaltung lässt sich nicht vorhersehen, die Bearbeitungszeiten durch das Amt sind lang und die Kosten hoch.
Problematisch kann es dann aber zum Beispiel werden, wenn das „ungeschützte” Event super läuft, bekannter wird und Nachahmende findet.
Die Liste der Streitfälle ist lang und wird von unseren prominentesten Marken angeführt: Auch in der Veranstaltungsbranche kann es immer wieder zu teuren und riskanten Konflikten kommen, wenn Rechte an Titeln von Veranstaltungsreihen oder Konzepten nicht rechtzeitig rechtlich geschützt wurden. In anderen Medienbranchen wie der Buch- oder der Filmbranche gibt es längst eine gängige Lösung, die der der BDKV nun auch für die Veranstaltungsbranche anbietet: Die Titelschutzanzeige.
Damit bieten wir unseren Mitgliedern wie auch der ganzen Live-Branche mehr Rechtssicherheit zu günstigen Konditionen (BDKV-Mitglieder erhalten einen Nachlass von 50%).
Wie der BDKV Titelschutz funktioniert, erklärt Dr. Johannes Ulbricht, Justiziar des BDKV: „Die Titelschutzanzeige entfaltet sofortigen Schutz davor, dass Mitbewerbende den attraktiven Titel der Veranstaltung „wegschnappen“, während die Veranstaltung (-sreihe) mit hohem Aufwand vorbereitet und beworben wird. Das ist möglich, weil wir mit der Titelschutzanzeige in den „relevanten Verkehrskreisen“ (also bei den professionellen Veranstaltenden) in branchenüblicher Weise auf die bevorstehende Verwendung des Titels hinweisen. So werden Konflikte und Verwechslungen bei Veranstaltungstiteln und die hieraus resultierenden Kosten und Risiken frühzeitig vermieden“.
Und Johannes Everke, Geschäftsführer des BDKV, freut sich über das wachsende Angebot an passgenauer juristischer Unterstützung: „Der BDKV Titelschutzanzeiger ist das neuste Werkzeug in unserem umfangreichen Werkzeugkasten. Erst im April sind wir mit unserer externen Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz an den Start gegangen, was ein zweites innovatives Leuchtturmprojekt ist. Zusätzlich profitieren die Mitglieder von zahlreichen Vertragsmustern, Codes of Conducts, unserer FAQ zu branchenrelevanten Rechtsthemen und natürlich der allgemeinen exklusiven Rechtsberatung durch die beiden Verbandsjustiziare Dr. Johannes Ulbricht und Götz Schneider-Rothhaar. Wir sind stolz auf unsere Fortschritte und dass wir unseren Mitgliedern hiermit ganz konkret Rechtssicherheit und geldwerte Vorteile bieten können.”
Schauen Sie vorbei und sichern sich Ihren Titel!
Hier geht’s direkt zum BDKV-Titelschutzanzeiger.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Pressemitteilung.