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BDKV veröffentlicht Empfehlungen zu Honorar-Untergrenzen für öffentlich geförderte Kultur ab 1. Juli 2024

Der BDKV unterstützt die faire Entlohnung von Künstler:innen, unterstreicht dabei aber die Selbstverständlichkeit, dass wirtschaftliche Perspektive nicht außer Acht gelassen werden darf. Die aktuellen Honorarempfehlungen des Deutschen Kulturates (675 EUR pro Künstler pro Tag selbst bei kleinsten Konzerten) sind in der Praxis untragbar. Gemeinsam mit der LiveKomm und dem BV Soziokultur setzt sich der BDKV deshalb nach wie vor für eine verbändeübergreifende, transparente und für alle Seiten angemessene Empfehlung von Honoraruntergrenzen ein.

Auch wenn gegenwärtig nur die mehrheitlich öffentlich finanzierten Projekte und Institutionen verpflichtet werden, so ist die gesamte Branche wegen der beschränkten öffentlichen Haushalte und wegen der politischen Zielsetzung, diese Mindesthonorare mittelfristig auf die gesamte Musik auszudehnen, schon jetzt betroffen.

Auf die unpraktikablen Honorarempfehlungen, die vor kurzem erneut durch den Deutschen Kulturrat veröffentlicht wurden, reagiert der BDKV, indem er gemeinsam mit der LiveKomm seine eigenen Honorarempfehlungen macht. Diese sind mit einzelnen Betroffenen aus der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft abgestimmt und können ab sofort zur Anwendung kommen.

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