Bundesschallschutzprogramm: gezielte Hilfe für Kulturveranstaltungen bei akuten Lärmkollisionen

Mit dem Bundesschallschutzprogramm startet im Februar 2026 erstmals ein bundesweites Pilotprogramm für besseren Schallschutz bei Musikclubs und Festivals. Ziel ist es, Livekultur dort zu sichern, wo sie durch erhebliche Lärmbeschwerden konkret bedroht ist – insbesondere in nachverdichteten Stadtlagen.
Das Programm richtet sich gezielt an
• Musikclubs mit bis zu 2.000 Besucher*innen Kapazität sowie
• Musikfestivals,
deren Betrieb oder Durchführung nachweisbar durch Schallemissionskonflikte gefährdet ist. Gefördert werden können technische, bauliche und konzeptionelle Maßnahmen zum Schallschutz, mit einer Fördersumme von regulär bis zu 100.000 €.
Wichtig für Ihre Einordnung: Es gibt kein offenes Antragsverfahren.
Stattdessen müssen betroffene Clubs und Festivals ihre Interessenbekundungen über ein Online-Formular einreichen. Die Interessenbekundungsphase läuft vom 02. Februar bis 02. März. Auf dieser Basis erfolgt eine Vorauswahl, eine fachlich besetzte Jury empfiehlt anschließend die zu fördernden Projekte. Die Umsetzung und Mittelvergabe übernimmt die Initiative Musik.
Mehr Informationen über die Förderkriterien und den Ablauf finden Sie in der Programmbeschreibung oder in der Pressemitteilung.
Wenden Sie sich bei Fragen gerne auch direkt an uns (Moritz Hansen).
BDKV-Mitglieder informieren wir im nächsten Weekly mit weiteren Details und dem direkten Link zur Interessenbekundung