Für weitere zwei Jahre sind die Tarife und Rabatte stabil, für kleine und Nachwuchskonzerte wurden Verbesserungen erreicht und nur die Einreichungsfristen werden ab dem 01.04.26 angepasst.
Derzeit steigt die Sorge unter Veranstaltenden, die Kosten für umfangreiche Sicherheitsauflagen ohne konkrete Gefährdungsanalyse tragen zu müssen. Die Forderungen des BDKV und seiner Partnerverbände könnten angesichts der anstehenden Weihnachtsmärkte nicht aktueller sein.