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Mit dem Beschluss gleich eines Bündels von Maßnahmen rüstete sich der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (bdv) auf seiner diesjährigen Jahresversammlung am 24. November in Berlin für die Zukunft. Die Mitglieder votierten einheitlich für ein neues zeitgemäßeres Beitragssystem. Dieses soll zu Haushaltsmehreinnahmen von rund 150.000 Euro führen und damit die wirtschaftliche Voraussetzung für die Bewältigung der erheblich gewachsenen Aufgaben des Wirtschaftsverbandes schaffen. Dazu zählen u.a. die personelle Aufstockung der Geschäftsstelle, die Beteiligung des Verbandes an der Gründung des Europäischen Verbandes der Live Entertainment Wirtschaft sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. „Die neue Beitragsstruktur wird zwar für die mittleren und größeren Betriebe zu einer Anhebung der Mitgliedsgebühren, für die kleineren aber sogar zu einer substantiellen Entlastung führen“ berichtet Verbandspräsident Prof. Jens Michow.

Besonders erfreulich sei, dass die Versammlung dem bdv‐Vorstand den Auftrag erteilte, die in diesem Jahr vom VDKD wieder aufgenommenen Fusionsverhandlungen mit dem bdv zügig zu einem Abschluss zu bringen. „Nachdem wichtige Eckpfeiler der Fusion in den vergangenen Monaten zwischen den Vorständen beider Verbände bereits vereinbart werden konnten, gehen wir davon aus, dass es spätestens ab 2019 nur noch einen großen Gesamtverband unserer Branche geben wird“ berichtet Michow.

bdv‐Branchenkongress mit 150 Teilnehmern

Über 150 Veranstalter und Agenturen nahmen am Nachmittag des Versammlungstages an dem von NDR‐Journalist Jan Hendrik Becker moderierten öffentlichen Branchenkongress des bdv teil. Er stand in diesem Jahr unter dem Motto „Sturm, Gewitter und Wolkenbrüche und nun auch noch Terror“. Experten für Veranstaltungssicherheit, Versicherungsmakler und Veranstalter berichteten über die besonderen Herausforderungen, mit denen in diesem Jahr Spielstätten und insbesondere Festivalveranstalter konfrontiert wurden. Die Handlungsempfehlung der Podiumsteilnehmer war eindeutig: noch intensiver als bisher müssten die Veranstalter prüfen, ob ihr Versicherungskonzept tatsächlich hinreichend umfangreich die zunehmenden Veranstaltungsrisiken abdeckt.

Ein weiterer Höhepunkt des Kongresses war ein Podiumsgespräch mit dem CDU‐Bundestagsabgeordneten Rüdiger Kruse. Er ist Hauptberichterstatter für Kultur und Medien im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags und hatte just am Vortag in einer Pressekonferenz bekannt gegeben, dass der Bundestag in seiner jüngsten Sitzung für 2017 eine Zusatzförderung für Rock‐, Pop‐ und Jazzmusik in Höhe von 8,2 Millionen Euro beschlossen hat. Davon profitiere insbesondere die Fördereinrichtung Initiative Musik, deren Programme zur Künstler‐ und Kurztourförderung damit ab 2017 um 1,5 Millionen jährlich aufgestockt würden. Auch die von der Initiative Musik durchgeführte Verleihung des Spielstättenprogrammpreises ‚Applaus‘ der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien kann sich ab 2017 über eine Verdoppelung der Preisgelder auf 1,8 Millionen freuen. Das seien Förderungen, so Kruse, die durchaus auch zumindest mittelbar den Veranstaltern zugutekämen.

Der Bundestagsabgeordnete wies darauf hin, dass die Pop‐ und Rock‐Musik die gleiche Anerkennung wie z.B. Opernhäuser verdiene. Für die Bewilligung von Förderprogrammen benötige die Politik praxisnahe Vorschläge. Dazu müsse sich die Branche artikulieren, nur dann könne man auch erwarten, dass etwas geschehe. Kruse berichtete, dass es geschafft worden sei, die Musikförderung auf nahezu 10 Millionen zu steigern. Und da sei in den kommenden Jahren durchaus noch Luft nach oben.

Zum Abschluss des Kongresses stellte bdv‐Justiziar Dr. Johannes Ulbricht die Schiedsstellenentscheidung im Verfahren der Veranstalterverbände gegen die GEMA vor, die nur wenige Minuten vorher gerade noch rechtzeitig eingetroffen war. Die Veranstalter nahmen mit Erleichterung zur Kenntnis, dass die Schiedsstelle anstatt der von der GEMA angestrebten massiven Tariferhöhung eine spürbare Absenkung der Tarife für angemessen hält.

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