Neben den Urhebern, den ausübenden Künstlern und den Tonträgerherstellern beanspruchen zukünftig auch die Veranstalter von Konzerten eine Vergütung für jede Form der Auswertung ihrer Leistungen. Dazu wurde in Hamburg nach zehnjährigen Vorbereitungsarbeiten soeben die Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) durch das Deutsche Patent- und Markenamt als Verwertungsgesellschaft zugelassen. Sie wird zukünftig für ihre Mitglieder Ansprüche stets dann geltend machen, wenn Konzertaufzeichnungen z.B. durch Ton- oder Bildtonträger, durch Rundfunk oder Fernsehen oder z.B. auf youtube oder Spotify ausgewertet werden. Die GWVR ist eine 100% Tochter des Bundesverbandes der Veranstaltungswirtschaft (bdv), dem Wirtschaftsverband der deutschen Konzertveranstalter, Künstlermanager und Konzertagenturen.
„Damit gibt es erstmalig in Deutschland eine Verwertungsgesellschaft, die die in § 81 UrhG gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Veranstalter an der kommerziellen Auswertung von Live-Mitschnitten inkassiert und an die Berechtigten ausschüttet“, berichtet GWVR-Geschäftsführer Dr. Johannes Ulbricht. „Allerdings geht unsere Arbeit erst jetzt richtig los, denn nun werden wir in Abstimmung mit dem DPMA Tarife und Verteilungspläne aufstellen müssen. Mit dem Inkasso der Beteiligungen soll, so Ulbricht, voraussichtlich die GEMA beauftragt werden.
Mitglied der GWVR können alle Veranstalter mit Sitz in der Europäischen Union werden. Inländische Veranstalter können über die GWVR nicht nur ihre inländischen, sondern auch ihre ausländischen Veranstaltungen auswerten lassen. „Mit der GWVR wurde nach einem langwierigen und schwierigen Zulassungsverfahren erstmals die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Veranstalter nicht lediglich auf den flüchtigen Erfolg ihrer Konzerte angewiesen sind sondern langfristig an den Früchten ihrer Arbeit beteiligt werden“, freut sich Prof. Jens Michow, geschäftsführender Präsident des Bundesverbandes der Veranstaltungswirtschaft.