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BDKV ist Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz

BDKV ist Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz: Der Verband bietet seiner Live-Branche als Pionier kostenfrei eine einzigartige Leistung mit Bürokratieersparnis und Verantwortung. Damit fördert er nicht nur Transparenz und Vertrauen innerhalb der Musikwirtschaft, sondern er hebt ganz grundsätzlich die Funktionen und Leistungen eines Wirtschaftsverbandes für seine Mitglieder auf ein neues Level.

Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung vom 26.03.2024:Zur Pressemitteilung

Links:
– Weitere Informationen und Anmeldung Mitgliederbereich Meldestelle
– BDKV Meldestelle auf der BDKV Website
– LegalTegrity Website (LegalTegrity Leitfaden zum HinSchG)
– Der vollständige Gesetzestext zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

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