Skip to content Skip to footer

Direktlizenz statt GEMA? Worauf Veranstaltende jetzt achten müssen | Neues FAQ und Infocall

Neben der klassischen Lizenzierung über die GEMA und ihre internationalen Schwestergesellschaften entwickeln sich zunehmend Modelle der Direktlizenzierung musikalischer Rechte – etwa über private Lizenzierungsunternehmen wie PACE oder direkt durch Künstler*innen selbst.

Für Veranstaltende bedeutet das: Die Rechteklärung wird komplexer. Wer Konzerte, Shows oder andere Live-Formate kalkuliert, muss frühzeitig wissen, über welchen Weg die erforderlichen Rechte erworben werden. Denn davon hängen Zuständigkeiten, Vergütung und nicht zuletzt die vertragliche Absicherung ab. Besonders relevant wird das bei gemischten Line-ups oder wenn unklar bleibt, ob eine Direktlizenz tatsächlich alle benötigten musikalischen Rechte umfasst.

Wir nehmen das Thema Direktlizenzierung sehr ernst und haben darüber bereits in Weekly #14/2026 umfänglicher informiert und im Report 25 des BDKV finden Sie dazu einen Fachartikel von BDKV-Justiziar Dr. Johannes Ulbricht. Mit unserer Vertragsklausel können Sie sich schon heute vertraglich gegen mögliche Mehrkosten durch Direktlizenzierungen absichern.
Auf lobbyistischer Ebene setzen wir uns politisch für mehr Rechtssicherheit ein und wirken auf eine Klarstellung im Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) hin, um faire Wettbewerbsbedingungen und mehr Chancengleichheit im Markt sicherzustellen.

Um Sie bei dem Thema noch fitter zu machen, bieten wir Ihnen jetzt ein neues FAQ, in dem die wichtigsten rechtlichen und praktischen Fragen verständlich eingeordnet werden, und einen Infocall zu dem Thema mit Dr. Johannes Ulbricht:

Infocall Direktlizenzierung
Dienstag, 16.06.
14:00 – 15:00 Uhr
mit Dr. Johannes Ulbricht

Die Anmeldung erfolgt über den Link aus Weekly #20/2026.

Zum FAQ Direktlizenzierung

Schließen