Nach zweijährigen Verhandlungen schließt der IDKV (heute bdv) mit der Künstlersozialkasse einen Vertrag über eine Ausgleichsvereinigung. Mitglieder des Verbandes erhalten dadurch die Möglichkeit, ihre Verpflichtungen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz unter wesentlich vereinfachten Anforderungen zu erfüllen.
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