Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung des bdv gründet der Verband die ‘Gesellschaft zur Verwertung von Veranstalterrechten GmbH’, kurz GWVR. Ziel der am 8. Dezember 2011 in das Handelsregister der Stadt Hamburg eingetragenen Gesellschafft ist es, vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Verwertungsegsellschaft zugelassen zu werden. Die GWVR soll durch Wahrnehmung des Veranstaltern nach § 81 UrhG zustehenden Leistungsschutzrechts dafür Sorge tragen, dass die Veranstalter an den Erlösen partizipieren, die durch Nutzung von Mittschnitten ihrer Konzerte generiert werden.
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